Unerlaubte Werbeanrufe auf Rekordhoch
Die Bundesnetzagentur berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung dass die Zahl von Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe in 2021 so hoch war wie noch nie.
So gingen in 2021 79.702 Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe anbei der Bundesnetzagentur ein. Zum Vergleich: 2020 lag diese Zahl bei 63.273 Beschwerden, es kam in dieser Zeit also zu einem Zuwachs von 26%
„Im Jahr 2021 haben uns so viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung erreicht wie noch nie. Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Zudem ist die in vielen Fällen zu beobachtende Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ein weiterer schwerer Rechtsverstoß zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zulasten der rechtmäßig agierenden Wettbewerber. Mit der Verdreißigfachung des Bußgeldrahmens hat der Gesetzgeber klargestellt, dass eine Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen inakzeptabel ist. Wir werden die Täter mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen.“
Über alle Branchen hinweg
Die Beschwerden betrafen besonders häufig Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten. Gefolgt von Versicherungs- und Finanzierungsprodukten. Ein weiterer häufiger Beschwerdegrund waren aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements und Gewinnspiele.
Problem: Rufnummernunterdrückung
Im Rahmen ihrer Ermittlungen stellte die Bundesnetzagentur fest, dass auch die Anzahl an Werbeanrufen stieg, bei denen die Anrufer den Empfängern entweder gar keine Rufnummer anzeigten oder missbräuchlich eine häufig im Tagesrhythmus wechselnde falsche Rufnummer aufsetzten. Hierdurch machten sie es den Verbraucherinnen und Verbrauchern besonders schwer, Werbeanrufe zu erkennen und ihren Eingang zu verhindern. Zudem erschwerten die Anrufer mit ihrem verschleiernden Verhalten die Ermittlungen der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung.
Früher mussten Täter mit Bußgeldern von 10.000€ rechnen. Diesen Bußgeldrahmen erhöhte der Gesetzgeber zum 1.Dezember 2021. Nun liegt dieser Wert bei 300.000€.
Im Jahr 2021 wurden wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.435.000 Euro verhängt. Auch dies stellt im Vergleich zu den letzten Jahren eine nochmalige Steigerung dar (zum Vergleich: 2020: 1.351.500€; 2019: 1.309.500€; 2018: 1.105.000€).
Bei diesem Trend und dem erhöhten Bußgeldrahmen kann für das Jahr 2022 wohl von einer weiteren deutlichen Steigerung ausgegangen werden.
Meinung carrierwerke
Die Zahlen zeigen einmal mehr, wie wichtig der gute und direkte Draht zu seinen Endkundinnen und Endkunden ist. Denn für unsere Partner wie Stadtwerke und Energieversorger sind solche Methoden nicht nötig. Diese kommunizieren fair, transparent und auf Augenhöhe. Darauf legen die Verbraucherinnen und Verbraucher wert.
Deshalb empfehlen wir unseren Partnern stets, Kundenberatung und Erststörungsannahme nicht aus der Hand zu geben, sondern mit dem eigenen, motivierten und kompetenten Team zu bearbeiten. Dies ist ausschlaggebend für die Qualität der Kundenberatung und schlussendlich ausschlaggebend für eine enge und loyale Kundenbindung.