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Smart City und Klimawende müssen Hand in Hand gehen

Beim folgenden Beitrag handelt es sich um einene Gastbeitrag unseres Partners Haselhorst Accociates.

Habeck schreitet voran

Die viel beschriebene Zeitenwende ist auf dem politischen Parkett in vollem Gange. Erst im April hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck das allseits mit Spannung erwartete Osterpaket vorgelegt. Für den Sommer ist bereits das zweite Gesetzespaket in Planung. Die Ziele des Grünen-Politikers sind wahrlich ambitioniert. Bis Ende des Jahrzehnts ist grundlegend vorgesehen, den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch beinahe zu verdoppeln. Ab 2035 soll der Strom in Deutschland dann nahezu vollständig aus regenerativen Energiequellen stammen.

Wanted: Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen

Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will Habeck damit nicht nur der Klimakrise entschieden begegnen. Er will auch schnellstmöglich die Unabhängigkeit der Bundesrepublik von fossilen Energieimporten aus Russland vorantreiben. Damit die notwendige Umstellung auf eine Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen in dieser Form gelingt, muss an einer Vielzahl an Stellschrauben gedreht werden. Dazu zählt beispielsweise auch die Einbindung der Energietransformation in eine zukunftsweisende Stadtentwicklung – Stichwort: Smart City.

Nachhaltige Stadt- und Gemeindeentwicklung

Während sich der Begriff Smart City in den vergangenen Jahren mehr und mehr zum geflügelten Wort emporgeschwungen hat, rückt vielerorts die eigentliche Absicht hinter einer intelligenten Stadtentwicklung in den Hintergrund. Mit Blick auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen wird etwa deutlich: Die Digitalisierung sollte für eine Stadt keineswegs Selbstzweck sein. Vielmehr steht Smart City gleichbedeutend mit einer nachhaltigen Stadt- und Gemeindeentwicklung.

Rückstand bei Digitalisierung und Vernetzung

Was das genau bedeutet? Natürlich können bereits einzelne digitale Projekte für die Kommunen einen gewissen Mehrwert bieten. Ihr wahres Potenzial entfaltet Smart City jedoch erst, wenn auch wirklich alle städtischen Wohn- und Arbeitsbereiche auf sinnvolle und ressourcenschonende Art und Weise miteinander vernetzt werden: angefangen von den Bereichen Infrastruktur, Energie und Verkehr über die Verwaltung und das Bildungs- und Gesundheitssystem bis hin zur lokalen Wirtschaft und dem Tourismus.

Studie zeigt auf:

Eine smarte Stadtentwicklung ist in der Realität ungemein komplex. Entsprechend verwundert es auch nicht, dass die große Mehrheit der deutschen Städte in puncto Smart City erheblichen Nachholbedarf hat. Keine der hiesigen Kommunen erreicht derzeit einen Digitalisierungsgrad von über 50 Prozent – im Gegenteil. Laut unserer aktuellen Smart-City-Studie von Haselhorst Associates erzielt das Gros der insgesamt 403 untersuchten Städte ab 30.000 Einwohnern noch nicht einmal einen Wert von 20 Prozent.

Entwicklungsschub bleibt auch dieses Jahr aus

Auch in diesem Jahr werden wir die Kommunen in unserem Ranking wieder eingehend unter die Lupe nehmen. Ohne dass die Datenerhebung dafür bereits begonnen hätte, lässt sich in Anbetracht der Ergebnisse der vergangenen Jahre jedoch schon jetzt mutmaßen: Ein wirklich drastischer Entwicklungsschub mit einem flächendeckenden Abschneiden der Städte mit über 50 Prozent erscheint nach wie vor mehr als unwahrscheinlich. Die Gründe dafür sind vielseitig und lassen sich zugleich mit möglichen Handlungsempfehlungen verknüpfen. Feststeht nämlich: Schreitet die Digitalisierung der Städte in den kommenden Jahren nicht endlich massiv voran, droht Deutschland seine Klimaziele deutlich zu verfehlen.

Smart City ist alternativlos

Dieser Aspekt muss in den Rathäusern mit aller Deutlichkeit vermittelt werden. Schließlich wird früher oder später an einer smarten Stadtentwicklung ohnehin kein Weg mehr vorbeiführen. Umso wichtiger ist für die Städte jetzt, sich frühzeitig strategisch klug aufzustellen und das Einsparungspotenzial von CO₂-Emissionen bei einer Smart City ganzheitlich zu betrachten.

Für die nächsten Generationen

Parallel dazu tragen die Kommunen im Zuge der smarten Vernetzung per se zur Förderung der lokalen Lebensqualität bei. Ziel ist, das Leben in den Städten für die nachfolgenden Generationen auf mindestens demselben Niveau zu bewahren, wie es derzeit vorherrscht. Daneben trägt die Digitalisierung entscheidend dazu bei, den Alltag der Stadtbevölkerung schon jetzt erheblich angenehmer zu gestalten. Insbesondere in eher dünn besiedelten Regionen können digitale Projekte helfen, die Versorgung der Menschen in vielerlei Hinsicht zu verbessern. Das ist beispielsweise in Hinblick auf das Gesundheitssystem oder auch bei schwindendem kulturellem Angebot möglich.

Für das Hier und Jetzt

Darüber hinaus ist Smart City ein echter Standortfaktor. Dieser Faktor kann nicht nur für Bewohner*innen ein wichtiges Argument zum langfristigen Bleiben sein. Speziell für die lokale Wirtschaft kann die smarte Vernetzung ein wahrer Anziehungsmagnet sein. Demnach sehen sich die Unternehmen hierzulande nicht zuletzt aufgrund der CSR-Berichtspflicht mehr und mehr dazu veranlasst, das Thema Nachhaltigkeit entschieden voranzutreiben. Weist eine Stadt beispielsweise eine gut ausgebaute regenerative Energieversorgung sowie ein smartes Mobilitätssystem auf, können das handfeste Argumente für eine Firma sein, sich dort anzusiedeln. In Folge werden neue Arbeitsplätze geschaffen, was wiederum die Lebensqualität der gesamten Stadtbevölkerung bewahrt.

Schneller und sicherer Datenaustausch

Ist der Entschluss einmal gefasst, geht es schließlich an die Frage, wie der „Status“ Smart City am effizientesten erreicht werden kann. Auch hier gibt es einige wesentliche Faktoren, die vorab verinnerlicht werden sollten. Schließlich sind diese entscheidend für den langfristigen Erfolg einer intelligenten Stadtentwicklung. Dazu zählt zu Beginn die nötige digitale Infrastruktur. Denn: Kann eine Stadt keine ausreichend gute Breitbandverfügbarkeit vorweisen, werden auf kurz oder lang die angestrebten Digitalprojekte in den Kinderschuhen verharren.

Mehr Glasfaseranschlüsse nötig

Für eine smarte Vernetzung der städtischen Bereiche müssen Daten schnell und möglichst störungsfrei ausgetauscht werden können. Dafür braucht es eine gut ausgebaute digitale Infrastruktur. Insgesamt hat sich in diesem Kontext in den vergangenen Jahren zwar bereits einiges in der Bundesrepublik bewegt und Mitte 2021 verfügten etwa 95 Prozent der Haushalte über Breitbandanschlüsse von mindestens 50 Mbit/. Was den Anteil an Glasfaseranschlüssen (1.000 Mbit/s) an allen stationären Breitbandanschlüssen angeht, besteht jedoch weiterhin Nachholbedarf: Trotz der stetig steigenden Anzahl an Gigabitanschlüssen hierzulande rangiert die Bundesrepublik laut OECD-Ländervergleich mit einem Wert von rund 6,4 Prozent noch weit jenseits des Durchschnitts in Höhe von 32,1 Prozent.

Aktuelle Lage ist eine Chance

Was auf der einen Seite eher ernüchternd klingt, ist zugleich eine Chance. So ergeben sich rund um den Themenkomplex digitale Infrastruktur, insbesondere für Stadtwerke zahlreiche spannende Geschäftsfelder. Diese können ihnen künftig eine potenziell lukrative Einnahmequelle bieten. Und: Entscheidet sich ein Stadtwerk dafür, sich strategisch im Bereich Glasfaserausbau zu positionieren, kann es sich zugleich als Enabler der Smart City hervortun. Das geht wiederum mit einem langfristigen Geschäftsmodell einher.

Frühzeitige Finanzierungsplanung

Dieser Weitblick ist auch zu Beginn einer Smart-City-Initiative seitens der Städte gefragt. Leider beobachte ich es bei meiner Arbeit immer wieder, dass sich Kommunen zwar erfolgreich für eines der diversen Smart-City-Förderprogramme bewerben. Nach Abschluss einer initialen Förderphase verschwinden die zuvor umfangreich ausgearbeiteten Pläne dann jedoch wieder in den Schubladen der Rathäuser. Der Grund: Den Städten fehlt schlichtweg die Anschlussfinanzierung. In Folge bleibt die Vision von einer Smart City oftmals bei der Umsetzung eines einzelnen Leuchtturmprojekts stecken.

Finanzierung

Genau diese langfristig wenig bedeutenden Einzelprojekte gilt es jedoch unbedingt in einen größeren Kontext einzuordnen. Nämlich, indem sich die Städte bereits vor Beginn ihrer angestrebten Initiativen umfangreich Gedanken über die Finanzierung machen. Dabei sollte man auch die Phase nach einer möglichen Förderung nicht außer Acht lassen. Ganz grundsätzlich ist es nämlich durchaus möglich, rund um Smart City zukunftsträchtige Geschäftsmodelle aufzubauen. Im Idealfall tragen sie sich selbst. Diese sollte man jedoch frühzeitig anstreben und planen.

Umsetzung

Neben dieser umfangreichen Finanzplanung basiert eine erfolgreiche Smart City zudem auf einer strategischen Herangehensweise und Umsetzung. Das heißt: Die Transformation sollte von Anfang an ganzheitlich betrachtet und sämtliche Bereiche sowie Stakeholder miteinbezogen werden. Ansonsten droht wiederum die Gefahr, dass gerade der Aspekt der Vernetzung auf der Strecke bleibt.

Zusammen zum Ziel

Greifbar wird dieses „Big Picture“, indem eine Kommune vorab Zeit und Mühe in eine umfangreich ausgearbeitete Smart-City-Strategie investiert. Diese basiert auf einer Status-quo-Analyse und setzt anschließend sinnvoll auf die jeweiligen Begebenheiten einer Kommune vor Ort auf. Darüber hinaus bindet sie sämtliche Beteiligte der digitalen Transformation in den Prozess ein – angefangen von den städtischen Entscheider*innen über die lokale Wirtschaft bis hin zu den Bürger*innen. Schließlich ist es am Ende die Stadtbevölkerung, die die Digitalprojekte nutzt und eine Smart City damit zum Leben erweckt.

 

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Über Haselhorst Associates:

Die Starnberger Unternehmensberatung Haselhorst Associates ist spezialisiert auf umfassende Digitalisierungskonzepte – sowohl für Smart Cities als auch für Unternehmen. Das Team aus international erfahrenen Partnern verfügt über eine umfangreiche konzeptionelle sowie lösungsorientierte Expertise. Daneben zählen Restrukturierungen und Strategieberatungen zu den wesentlichen Bestandteilen des Projektportfolios von Haselhorst Associates.

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Studie – Stadtwerke und Glasfaser

Kürzlich erschien die MICUS-Studie „Glasfaser als Bestandteil eines fortschrittlichen Stadtwerkeportfolios“.  Anhand einer empirischen Erhebung wird hier aufgezeigt, welche Möglichkeiten und Chancen der Glasfaserausbau für Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen (EVU) birgt.

Außerdem werden in verschiedenen Experteninterviews Wege des Markteinstiegs aufgezeigt. Zu den Gesprächspartnern zählen der BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers, ebenso wie der Universitätsprofessor Torsten J. Gerpott. Auch Geschäftsführer*innen mehrerer Stadtwerke kommen zu Wort.

Im Rahmen der Studie wurden im Sommer 2021 105 Stadtwerke befragt. Dabei wurde deutlich: Bereits 33% der Stadtwerke sind aktiv im Glasfaser Geschäftsfeld.

Glasfaser lohnt sich

Der gelungene Einstieg steht und fällt mit dem zugrunde gelegten Geschäftsmodell – und mit entsprechendem Know-How. Doch die Praxis zeigt: Der Einstieg in das Geschäftsfeld Glasfaser lohnt sich. Auf die Frage wie zufrieden sie mit den Ergebnissen ihres Geschäftsfeldes Glasfaser sind, antworteten 63% mit zufrieden.

Aufgrund der sehr guten Ausgangssituation und der bereits erzielten Erfolge wollen 80 % dieser Unternehmen zusätzliche Investitionen tätigen und einen weiteren Ausbau forcieren.

Stadtwerke sind die Richtigen für den Job

Stadtwerke und EVU können einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung von Städten und Gemeinden leisten. Denn sie verfügen über Kompetenzen und Ressourcen, die sie sich beim Glasfaserausbau zunutze machen können. Gleichzeitig ist es ihnen so möglich die Gestaltung der digitalen Zukunft gewinnbringend umzusetzen.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Mit dem Auf- und Ausbau von Glasfasernetzen und digitalen Infrastrukturen werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Als Infrastruktur der Zukunft muss Glasfaser schon heute Bestandteil eines fortschrittlichen Angebotsportfolio von Stadtwerken und EVU sein.

 

„Für Stadtwerke und EVU, die bislang kein eigenes Glasfaserangebot haben, ist aktuell der optimale Zeitpunkt für einen Einstieg in den Glasfasermarkt.“

 

Gerade für diese Fälle hat MICUS einen „ready to go Glasfaser-Masterplan“ erstellt. Hier wird Stück für Stück aufgezeigt was für einen erfolgreichen Markteintritt zu tun ist.

„Der Glasfasermarkt ist kein Selbstläufer, aber wenn Stadtwerke und EVUs dieses Geschäftsfeld strategisch angehen, Synergien mit ihren weiteren Versorgungssparten heben und sich die richtigen Partner ins Boot holen, dann gilt: Glasfaser rechnet sich immer. Glasfaser ist das Material, mit dem die digitale Zukunft gestaltet wird.“

Heißt es in der Pressemitteilung von MICUS hierzu.

„Stadtwerke und EVU sollten sich jetzt bereit machen, die Digitalisierung in ihren Kommunen ernsthaft voranzutreiben“, so MICUS Geschäftsführer Dr. Martin Fornefeld, „denn im Rennen um den Glasfaserausbau wird es in einer Kommune keinen zweiten Platz geben.“

Unsere Meinung

Wir hätten es nicht besser auf den Punkt bringen können. Ja, die Zukunft gehört der Glasfaser – und die Zukunft beginnt jetzt! Damit Smart City, 5G und Co. funktionsfähig umgesetzt werden können, bedarf es einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur. Und um dies zu erreichen, ist ein gut durchdachtes Geschäftskonzept essenziell. Besonders beachtenswert ist Schritt 1 des MICUS-Maserplans: „Berater auswählen“. Für das komplexe, sich stetig erweiternde Geschäftsfeld Glasfaser bedarf es speziellen Know-Hows. Analysen, Planungen, Kalkulationen und vielem mehr.

Es ist völlig klar, dass ein Stadtwerk oder ein EVU das nicht alles aus internen Ressourcen erbringen kann. Die Abwicklung eines neuen Geschäftsfeldes nur als mitlaufendes Projekt zu behandeln, sprengt schlicht weg die Kapazitäten. Wo man es doch versucht, ist es meist sehr langwierig und teuer. Doch dafür gibt es Partner. Partner, die auf Augenhöhe beraten und unterstützen und dabei die gesamte Wertschöpfungskette betrachten. Damit aus dem Stadtwerk ein zukunftsfähiges „Carrierwerk“ wird!

 

Die komplette Studie steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

Die TKG-Novelle – Was ändert sich?

In den vergangenen Monaten war die TKG-Novelle in aller Munde. Am 22.04.2021 beriet sich der Bundestag final über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG). Am 07.05.2021 stimmte der Bundesrat zu. Damit befindet sich das Gesetzgebungsverfahren nun auf der Zielgeraden. Außerdem steht seitdem fest: Die Novelle tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

„Die TKG-Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.“

Heißt es auf der Seite der Bundesregierung. Hierzu wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) überarbeitet und neu gefasst.

Das TKG legt den Rechtsrahmen für die Telekommunikation in Deutschland fest. Geregelt werden hierbei zum Beispiel Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge oder die maximalen Kosten, die für eine Gesprächsminute bei 0137- oder 0900- Anrufen anfallen dürfen. Die Befugnisse der Bundesnetzagentur – der zuständigen Regulierungsbehörde für den Telekommunikationsmarkt – werden in diesem Gesetz ebenfalls festgelegt.

In Kürze:

Warum das alles?

Der Telekommunikationsmarkt in Deutschland steht in einem starken Wandel.

Stand im Mobilfunkbereich noch vor 10 Jahren das Telefonieren im Vordergrund, wird heute ein flächendeckender Internetzugang benötigt und erwartet.

Im Festnetzbereich wird inzwischen erheblich in gigabitfähige Glasfasernetze investiert. Durch diese Veränderungen ändern sich auch die Marktverhältnisse. Dementsprechend ist auch eine Anpassung der bisherigen Regeln notwendig.

Ziele

Ein zentrales Ziel der TKG-Novelle ist ein beschleunigter und flächendeckender Glasfaserausbau. Demnach sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Anreize für Unternehmen bieten, einen zügigen und flächendeckenden Ausbau voranzubringen.

Neben diesem Ziel soll außerdem der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung modernisiert, sowie Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Weiterhin werden Verbraucherschutzrechte gestärkt. Doch welche Maßnahmen sieht die Novelle im Detail vor?

Welche Maßnahmen im Einzelnen?

Kooperation wird GROSS geschrieben

Die TKG-Novelle unterstützt den dynamischen Ausbauprozess. Denn wie schnell der Glasfaserausbau voran geht, hängt auch von den Marktakteuren ab. Das TKMoG zielt weiterhin auf die wettbewerbsorientierte Regulierung ab und gestaltet den Marktzugang offener. Denn Wettbewerb auf dem Netz wird benötigt, um den Endkunden eine möglichst gute Auswahl an Diensten geben zu können. Daher soll es auch weiterhin darum gehen, Wettbewerbern Zugang zu den Netzen marktmächtiger Unternehmen zu gewähren.

Stopp dem Überbau

Die TKG-Novelle strebt einen Überbauschutz an. Denn die punktuellen Mitverlegungen durch Wettbewerber frühen zur Entwertung von Investitionen in flächendeckende Glasfasernetze. Das bringt den Ausbau nicht voran, sondern verhindert ihn.

Änderung bei der Umlagefähigkeit

Ursprünglich sollte die Umlagefähigkeit komplett abgeschafft werden, nun wird doch noch daran festgehalten, allerdings wird das Instrument an die heutigen Gegebenheiten angepasst.

Sollten nun Glasfaserleitungen verlegt werden, müssen sich Mieter*innen an den Kosten beteiligen. Die Beteiligung beläuft sich dabei auf maximal 60€ pro Jahr für maximal fünf – beziehungsweise in besonderen Fällen – neun Jahre. Dieses sogenannte „Bereitstellungsentgelt“ soll die Verlegung von reinen Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnungen vorantreiben.

Die Umlage gilt für Glasfasernetze die seit 2015 errichtet wurden und die Open Access bieten. Die Übergangsfrist von der bislang geltenden Regelung zur neuen Umlageregelung beläuft sich auf drei Jahre.

Weiterhin wird durch die TKG-Novelle ein Anreizaufschlag eingeführt. Dieser erlaubt es Gebäudenetzbetreibern mehr als nur die Mehrkosten für die Mitnutzung dieser Infrastruktur von Dienste-Anbietern zu verlangen. Vorausgesetzt die Netze bestehen vollständig aus Glasfaserkomponenten. Eine Kombination aus Mitnutzungsanspruch und Umlagefähigkeit und damit eine Doppelfinanzierung ist dabei aber ausgeschlossen.

Verschärfter Verbraucherschutz

Im Rahmen des neuen TKG wurden auch viele Neuerungen hinsichtlich Verbraucherschutz aufgenommen. Hier in kürze die Änderungen, die sich durch die Gesetzesänderung für Verbraucher ergeben.

Recht auf schnelles Internet

Durch die Novelle sollen Bürgerinnen und Bürger künftig einen Anspruch auf einen Internetzugang haben. Demnach können Betroffene voraussichtlich ab Mitte 2022 Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen, wenn Sie eine zu langsame Breitbandverbindung haben und eine schnellere einfordern. Nach Prüfung der Bundesnetzagentur könnte diese Anbieter mit der Verlegung einer schnelleren Leitung beauftragen.

Grundsätzlich geht dieses Vorhaben in die richtige Richtung. Aber: konkrete Schwellenwerte die die Anbieter den Endkunden zur Verfügung stellen müssen, gehen aus der Novelle nicht hervor. Vielmehr soll das Verkehrsministerium zusammen mit dem Verkehrsausschuss des Bundestags jährlich abstimmen, welche Mindestwerde zu erfüllen sind. Die aktuell angestrebte Übertragungsrate liegt bei 30 Mbit/s.

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Bisher können Kosten für TV-Kabelverträge, die Vermieter*innen abgeschlossen haben von diesen auf die Mietnebenkosten umgelegt werden. Dieses Nebenkostenprivileg endet nun zum 30.Juni 2024. Demnach können Mieter*innen ab dem 1. Juli 2024 ihren Anbieter frei wählen, oder auch ganz darauf verzichten.

Im Fall der bereits oben aufgeführten Umlagefähigkeit bei gebäudeinternen Glasfaserverlegung wird dennoch ein separater Vertrag für das TV-Signal benötigt. Dieser kann Jedoch nicht über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Damit gehören die bisher üblichen Sammelverträge (besonders bei TV-Kabelanbietern) über die Vermieter künftig der Vergangenheit an.

Diese Neuerung ist besonders für Mieter*innen vorteilhaft. Denn sie können nun ihren Anbieter frei wählen und profitieren zusätzlich von gigabitfähigen Internetanschlüssen.

Minderungs- und Sonderkündigungsrecht

Künftig haben Kunden ein Minderungs- und Sonderkündigungsrecht, sofern sie weniger Bandbreite erhalten als gebucht. Dabei liegt die Beweislast bei den Kunden. Die Abweichung der Geschwindigkeit muss beispielsweise durch das Messtool der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden. Anschließend haben Verbraucher das Recht, das vertraglich vereinbarte Entgelt im Verhältnis herabzusetzen, in dem die tatsächliche von der vereinbarten Leistung abweicht. Das Recht auf Minderung besteht so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er vertragskonform leistet.

Störungen und nicht wahrgenommene Technikertermine

Bei nicht stattgefundenen Technikerterminen oder bei einem Ausfall des Dienstes können Endkunden künftig Entschädigung verlangen. Wird ein vereinbarter Termin vom Anbieter nicht wahrgenommen, haben Verbraucher Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von zehn Euro oder 20% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelt.

Bisher war nur das marktmächtigste Unternehmen dazu verpflichtet einer Störung unverzüglich nachzugehen. Durch die TKG-Novelle wird diese Verpflichtung auf alle Anbieter ausgeweitet. Kann die Störung nicht innerhalb von zwei Werktagen behoben werden, müssen betroffene Kunden entschädigt werden.

Dabei beläuft sich die Entschädigung am dritten und vierten Tag auf fünf Euro oder 10% des vereinbarten Monatsentgelts, ab dem fünften Tag auf zehn Euro oder 20%, je nachdem welcher Betrag höher ist.

In Störungsfällen sowie bei nicht stattgefundenen Terminen wird aber darauf Rücksicht genommen, in wessen Verantwortlichkeit das Verschulden liegt. Ist eine Störung oder ein verpasster Termin dem Versagen des Kunden zuzuschreiben, kann sich der Anbieter in diesen Fällen von der Entschädigungsverpflichtung freimachen.

Vertragslaufzeiten

Künftig werden Verträge mit einer Mindestlaufzeit von nur 12 Monaten für Anbieter verpflichtend. Vertragslaufzeiten von 24 Monaten sind weiterhin zulässig, der Verbraucher muss aber die Wahl zu einem Vertrag mit 12 monatiger Laufzeit haben.

Weiterhin ist eine Vertragsverlängerung um ein Jahr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr zulässig. Demnach können Endkunden nach einer automatischen Verlängerung monatlich kündigen. Darüber müssen Anbieter informieren.

Persönliche Einschätzung

Grundsätzlich ist die nun verabschiedete TKG-Novelle ein Schritt in die richtige Richtung. Dabei ist vor allem die Ausrichtung auf heutige und zukünftige Gegebenheiten des Telekommunikationsmarktes und des Nutzungsverhaltens der Endkunden zu begrüßen.

Besonders der angestrebte Überbauschutz kann dafür sorgen, dass marktmächtige Unternehmen die Glasfasernetze von lokal ausbauenden Unternehmen wie beispielsweise Stadtwerke nicht mehr durch punktuellen – und teilweise nicht nachvollziehbaren – Doppelausbau entwerten. Denn gerade diese benötigen Sicherheit, um die teilweise massiven eigenwirtschaftlichen Investitionen weiter voranzutreiben. Auch vor diesem Hintergrund ist es zu erfreulich, dass auch weiterhin Erstverträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit Endkunden abgeschlossen werden können. Denn auch diese tragen zu einer gewissen Investitionssicherheit bei, v.a. bei anfallenden Erstinvestitionen wie CPE, Medienwandler und Marktgebühren.

Die Stärkung des Verbraucherschutzes ist ebenfalls grundsätzlich positiv zu beurteilen. Besonders die Möglichkeit, bei nicht erbrachten Leistungen entsprechende Minderungsrechte durchzusetzen oder gar eine Sonderkündigung auszusprechen ist von großer Bedeutung. Damit rücken die Qualität des Kundenservice und der eingesetzten Technik wieder stärker in den Fokus. Besonders für lokal verwurzelte und ausbauende Unternehmen kann hier im direkten Vergleich zu marktbeherrschenden Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil entstehen. Denn genau hier können Stadtwerke & Co. Ihre Stärken ausspielen.

Ob jedoch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und die Änderung der Umlagefähigkeit die gewünschten positiven Einflüsse auf die Ausbaugeschwindigkeit der Netzebene 4 haben, wird sich zeigen. Besonders wie die Umlage der Glasfaserinvestitionen in der Praxis angenommen werden, ist fraglich.

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