Studie – Stadtwerke und Glasfaser

Kürzlich erschien die MICUS-Studie „Glasfaser als Bestandteil eines fortschrittlichen Stadtwerkeportfolios“.  Anhand einer empirischen Erhebung wird hier aufgezeigt, welche Möglichkeiten und Chancen der Glasfaserausbau für Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen (EVU) birgt.

Außerdem werden in verschiedenen Experteninterviews Wege des Markteinstiegs aufgezeigt. Zu den Gesprächspartnern zählen der BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers, ebenso wie der Universitätsprofessor Torsten J. Gerpott. Auch Geschäftsführer*innen mehrerer Stadtwerke kommen zu Wort.

Im Rahmen der Studie wurden im Sommer 2021 105 Stadtwerke befragt. Dabei wurde deutlich: Bereits 33% der Stadtwerke sind aktiv im Glasfaser Geschäftsfeld.

Glasfaser lohnt sich

Der gelungene Einstieg steht und fällt mit dem zugrunde gelegten Geschäftsmodell – und mit entsprechendem Know-How. Doch die Praxis zeigt: Der Einstieg in das Geschäftsfeld Glasfaser lohnt sich. Auf die Frage wie zufrieden sie mit den Ergebnissen ihres Geschäftsfeldes Glasfaser sind, antworteten 63% mit zufrieden.

Aufgrund der sehr guten Ausgangssituation und der bereits erzielten Erfolge wollen 80 % dieser Unternehmen zusätzliche Investitionen tätigen und einen weiteren Ausbau forcieren.

Stadtwerke sind die Richtigen für den Job

Stadtwerke und EVU können einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung von Städten und Gemeinden leisten. Denn sie verfügen über Kompetenzen und Ressourcen, die sie sich beim Glasfaserausbau zunutze machen können. Gleichzeitig ist es ihnen so möglich die Gestaltung der digitalen Zukunft gewinnbringend umzusetzen.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Mit dem Auf- und Ausbau von Glasfasernetzen und digitalen Infrastrukturen werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Als Infrastruktur der Zukunft muss Glasfaser schon heute Bestandteil eines fortschrittlichen Angebotsportfolio von Stadtwerken und EVU sein.

 

„Für Stadtwerke und EVU, die bislang kein eigenes Glasfaserangebot haben, ist aktuell der optimale Zeitpunkt für einen Einstieg in den Glasfasermarkt.“

 

Gerade für diese Fälle hat MICUS einen „ready to go Glasfaser-Masterplan“ erstellt. Hier wird Stück für Stück aufgezeigt was für einen erfolgreichen Markteintritt zu tun ist.

„Der Glasfasermarkt ist kein Selbstläufer, aber wenn Stadtwerke und EVUs dieses Geschäftsfeld strategisch angehen, Synergien mit ihren weiteren Versorgungssparten heben und sich die richtigen Partner ins Boot holen, dann gilt: Glasfaser rechnet sich immer. Glasfaser ist das Material, mit dem die digitale Zukunft gestaltet wird.“

Heißt es in der Pressemitteilung von MICUS hierzu.

„Stadtwerke und EVU sollten sich jetzt bereit machen, die Digitalisierung in ihren Kommunen ernsthaft voranzutreiben“, so MICUS Geschäftsführer Dr. Martin Fornefeld, „denn im Rennen um den Glasfaserausbau wird es in einer Kommune keinen zweiten Platz geben.“

Unsere Meinung

Wir hätten es nicht besser auf den Punkt bringen können. Ja, die Zukunft gehört der Glasfaser – und die Zukunft beginnt jetzt! Damit Smart City, 5G und Co. funktionsfähig umgesetzt werden können, bedarf es einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur. Und um dies zu erreichen, ist ein gut durchdachtes Geschäftskonzept essenziell. Besonders beachtenswert ist Schritt 1 des MICUS-Maserplans: „Berater auswählen“. Für das komplexe, sich stetig erweiternde Geschäftsfeld Glasfaser bedarf es speziellen Know-Hows. Analysen, Planungen, Kalkulationen und vielem mehr.

Es ist völlig klar, dass ein Stadtwerk oder ein EVU das nicht alles aus internen Ressourcen erbringen kann. Die Abwicklung eines neuen Geschäftsfeldes nur als mitlaufendes Projekt zu behandeln, sprengt schlicht weg die Kapazitäten. Wo man es doch versucht, ist es meist sehr langwierig und teuer. Doch dafür gibt es Partner. Partner, die auf Augenhöhe beraten und unterstützen und dabei die gesamte Wertschöpfungskette betrachten. Damit aus dem Stadtwerk ein zukunftsfähiges „Carrierwerk“ wird!

 

Die komplette Studie steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

Über Jacqueline Thumm

Jacqueline verantwortet als Teamleiterin Marketing den Markenauftritt und die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der carrierwerke. Anfang 2020 ist die studierte Kommunikationsspezialistin in die Telekommunikationsbranche gewechselt und hat seither diverse Projekte - sowohl für Kunden als auch intern - erfolgreich geplant, betreut und umgesetzt.

Wir sind Mitglied im VATM!

Zu unseren Partnern dürfen wir auch den VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V.) zählen. Wir möchten die Gelegenheit nutzen und den Verband vorstellen:

Über den Verband

VATM: Wettbewerb, der Treiber für die Gigabit-Gesellschaft

Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 150 auch regional anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Die stärksten Unternehmen – ein starker Verband: Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Für Bundes- und Landespolitik ist der VATM einer der wichtigsten Ansprechpartner der Branche.

Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 88 Mrd. € vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser. Neun von zehn der verfügbaren Gigabit-Anschlüsse, die von den Kundinnen und Kunden gebucht werden, stammen von den alternativen Anbietern.

 

Wir freuen uns sehr, Teil des Verbands zu sein und sind gespannt auf die künftige Zusammenarbeit!

Über Daniel Röcker

Daniel verantwortet bei den carrierwerken als Prokurist die Bereiche Vertrieb & Marketing. Der studierte Bankkaufmann hat in seiner über 6-jährigen Branchenerfahrung diverse Projekte in verantwortlicher Position erfolgreich umgesetzt. Durch seine langjährige leitende Tätigkeit bei einem technischen Dienstleister und zuletzt auch als Geschäftsführer eines Internet Service Providers ist er mit den Anforderungen aller Akteure am Markt bestens vertraut.

Wir sind Buglas-Mitglied!

Auch wir sind Mitglied im Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS). Heute möchten wir die Chance nutzen und den Verband ein wenig vorstellen.

Über den Verband

Der BUGLAS versammelt die Unternehmen, die in Deutschland Glasfaserleitungen bis ins Haus und/oder bis in die Wohneinheiten (Fiber to the Building/Home, FttB/H) legen. Also all die Unternehmen, die hochleistungsfähige Kommunikationsnetze errichten und betreiben.

Digital, überall und webbasiert, so wollen und werden Menschen und Unternehmen, Maschinen und Dinge morgen kommunizieren. Daraus erwachsen Anforderungen an die Konnektivität, die zuverlässig und zukunftssicher skalierbar nur von Glasfaserverbindungen erfüllt werden können. Diese Überzeugung eint die BUGLAS-Mitglieder ebenso wie die Herausforderung, die hohen Investitionen in eigene, echte Glasfasernetze werthaltig zu gestalten. Dafür fungiert der Verband seit nunmehr 12 Jahren als Ideengeber für die Branche. Sei es hinsichtlich des „richtigen“ Politikziels, hinsichtlich des passenden ordnungspolitischen Rahmens, geeigneter Geschäftsmodelle oder der Integration neuer technischer Möglichkeiten.

In einer stetig komplexer werdenden Gesetzgebungs- und Regulierungswelt gibt der BUGLAS verlässlich all den Unternehmen und Institutionen eine Stimme, die eigene Glasfasernetze errichten und betreiben, und bringt diese seit 2009 wirkungsvoll in Berlin, Bonn, Brüssel und auf Ebene der Bundesländer zu Gehör.
Mit klaren, ausschließlich auf FttB/H fokussierten Positionen fungiert der Verband als Sprachrohr für seine aktuell rund 160 Mitgliedsunternehmen. Seine Grundsatzpapiere entwerfen und skizzieren seit nunmehr über 12 Jahren den ordnungspolitischen Rahmen, in dem Investitionen in echte Glasfasernetze werthaltig gestaltet werden können.

Immer informiert

Die Verbandsmitglieder werden zu allen wichtigen Branchenthemen informiert. Dabei steht die Förderung des Austauschs der Unternehmen untereinander im Fokus.

Dies geschieht beispielsweise bei Veranstaltungen wie Sommerfesten und Jahreskongressen aber auch über Informations-Mails sowie in verschiedenen Arbeitskreisen.

An einem solchen Arbeitskreis durfen wir gestern über Teams teilnehmen. Im Rahmen des AK Produkte & Vertrieb hatte unser Kollege Daniel Röcker die Gelegenheit, die carrierwerke und das, was wir tun vorzustellen.

Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit und den weiteren regen Austausch!

Über Jacqueline Thumm

Jacqueline verantwortet als Teamleiterin Marketing den Markenauftritt und die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der carrierwerke. Anfang 2020 ist die studierte Kommunikationsspezialistin in die Telekommunikationsbranche gewechselt und hat seither diverse Projekte - sowohl für Kunden als auch intern - erfolgreich geplant, betreut und umgesetzt.

Koalitionsvertrag – Blick auf Digitalisierung

Die Ampel-Koalition hat sich gebildet, der Koalitionsvertrag ist verabschiedet und seit vergangener Woche ist mit Olaf Scholz der neue Bundeskanzler ernannt. Im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ wird auf einige wichtige Punkte hinsichtlich der Digitalisierung sowie des Glasfaserausbaus eingegangen.

weg vom Bandbreitenziel

– Hin zum Glasfaserziel! Im neuen Koalitionsvertrag wird klar gemacht: Das Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser (fiber-to-the-home, FTTH) und dem neuesten Mobilfunkstandard. Dabei soll auf Basis von Potenzialanalysen die Glasfaserausbauförderung vorangetrieben werden – auch ohne Aufgreifschwelle.

Open Access

Der eigenwirtschaftliche Ausbau soll Vorrang haben. Dabei soll unter Wahrung des Investitionsschutzes Open Access zu fairen Bedingungen ermöglicht werden. Das ist sehr zu begrüßen. So wird der Glasfaserausbau vorangetrieben und unnötiger Überbau verhindert. Auch BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer sieht das so:

„Die gemeinsame Nutzung von Glasfasernetzen durch verschiedene Anbieter ist immer besser als ein gegenseitiger Überbau. Das stärkt den Wettbewerb und ermöglicht den Endkunden größtmögliche Wahlfreiheit”

heißt es in der BUGLAS-Pressemitteilung hierzu.

Beschleunigung von Verfahren

Deutschland und seine Bürokratie. Diese soll hier überholt werden. Indem Antrags- und Genehmigungsverfahren schlanker gestaltet werden, alternative Verlegetechniken normiert und ein bundesweites Gigabit-Grundbuch aufgebaut wird, soll der Infrastrukturausbau vorangetrieben werden.

„Damit die Verkürzung der Verfahrensdauer in der Praxis gelingt, müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen und die erforderlichen technischen und personellen Ressourcen in den Verwaltungen schaffen.“

Heißt es in der BREKO-Pressemitteilung zum Thema.

Nachhaltige Digitalisierung

Sehr zu begrüßen finden wir den mit einfließenden Punkt der Nachhaltigen Digitalisierung. So sollen Rechenzentren in Deutschland auf ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet werden – beispielsweise durch Nutzung der Abwärme. Ab 2027 sollen neue Rechenzentren Klimaneutral betrieben werden.

Künftige Bündelung von Verkehr und Digitales

Innerhalb der neu gefundenen Koalition sollen die Ressorts Verkehr und Digitales gebündelt werden. Bundesminister Volker Wissing erklärt in einem Videobeitrag, dass in diesem Zuge das Ministerium in Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) umbenannt wird. So soll die Wichtigkeit der Digitalisierung hervorgehoben werden. In der Brache scheiden sich hierzu die Geister.
Wo der BREKO Chancen in der Bündelung sieht, da die zentrale Steuerung der wichtigsten Digitalthemen in einem Ministerium stattfindet und so Hoffnung weckt, „dass die Digitalpolitik endlich aus einem Guss erfolgt“ steht der VATM dem eher kritisch gegenüber. Ob die Bündelung die erforderlichen Beschleunigungseffekte bringt, bleibt abzuwarten.

„Beim Thema Kompetenzbündelung sollte zudem genau geschaut werden, wo diese gebündelt werden soll, um mehr Bürokratie durch zusätzliche Behördenstrukturen unter allen Umständen zu vermeiden“,

betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner in der VATM-Pressemitteilung.

Pauschalisierte Schadensersatzansprüche

Nicht zu den ansonsten zu begrüßenden Ansätzen passt aus unserer Sicht das Vorhaben, den Verbraucherschutz durch pauschalisierte Schadensersatzansprüche zu stärken. Der Verbraucherschutz ist gut und richtig. Innerhalb der am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen TKG-Novelle wird der Verbraucherschutz allerdings bereits massiv verstärkt. Einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch bei zugesicherten Bandbreiten sehen wir hier als den falschen Weg. Auch der VATM rät hier zu Augenmaß:

„Auch pauschalierte Schadensersatzansprüche bei der Unterschreitung von Bandbreiten wird man nicht rein mathematisch angehen können, sondern auf das Maß der kundenseitigen Nutzbarkeit abstellen müssen“,

so der VATM-Geschäftsführer.

Fazit

Die Digitalisierung und der damit verbundene Fokus auf den Glasfaserausbau hat einen klaren und hohen Stellenwert im Koalitionsvertrag der Bundesregierung erhalten. Dies begrüßen wir sehr. Nun heißt es, auf Worte Taten folgen zu lassen und die ambitionierten Ziele auch konsequent umzusetzen. Die Grundsteine sind mit dem Koalitionsvertrag und dem neuen BMDV gelegt. Wenn dies gelingt, dann besteht die Hoffnung, zukünftig ein verbessertes Umfeld für die Digitalisierung Deutschlands zu erreichen – und damit den Weg in die digitalisierte Gigabitgesellschaft.

Über Daniel Röcker

Daniel verantwortet bei den carrierwerken als Prokurist die Bereiche Vertrieb & Marketing. Der studierte Bankkaufmann hat in seiner über 6-jährigen Branchenerfahrung diverse Projekte in verantwortlicher Position erfolgreich umgesetzt. Durch seine langjährige leitende Tätigkeit bei einem technischen Dienstleister und zuletzt auch als Geschäftsführer eines Internet Service Providers ist er mit den Anforderungen aller Akteure am Markt bestens vertraut.

Neue Regelungen zum Minderungsrecht

Die TKG-Novelle, welche Anfang des Monats in Kraft getreten ist, beinhaltet Regelungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Nun schärft die Bundesnetzagentur die Rechte weiter.

Minderungsrecht

Das Minderungsrecht ist Teil der TKG-Novelle, wir hatten diese Thematik bereits in einem Blogbeitrag angerissen. Demnach haben Kunden ein Minderungs- und Sonderkündigungsrecht, sofern sie weniger Bandbreite erhalten als gebucht. Dabei liegt die Beweislast bei den Kunden.

Nun wurden die Voraussetzungen für eine Minderung definiert. Diese Vorgaben treten heute in Kraft.

Voraussetzungen für eine Minderung

Verbraucher*innen müssen insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen. Dabei muss mindestens ein Kalendertag zwischen den Messtagen liegen. Außerdem müssen die Messungen über den jeweiligen Mess-Tag verteilt erfolgen.

„Für die Annahme einer minderungsrelevanten Abweichung bei der minimalen Geschwindigkeit reicht es, wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird. Für die maximale Geschwindigkeit ist eine Minderleistung gegeben, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht werden. Bei der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit liegt eine Abweichung vor, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird“

heißt es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.

Nachweisverfahren

Als Nachweisverfahren dient das Messtool der Bundesnetzagentur (Breitbandmessung Desktop-App). Seit heute ist die überarbeitete Version des Tools unter www.breitbandmessung.de zu erreichen. Die oben genannten Regelungen zum Nachweis einer Minderleistung sind in der App hinterlegt.

Weitere, detailliertere Informationen entnehmen Sie gerne der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.

Über Jacqueline Thumm

Jacqueline verantwortet als Teamleiterin Marketing den Markenauftritt und die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der carrierwerke. Anfang 2020 ist die studierte Kommunikationsspezialistin in die Telekommunikationsbranche gewechselt und hat seither diverse Projekte - sowohl für Kunden als auch intern - erfolgreich geplant, betreut und umgesetzt.

Wir sind Mitglied im BREKO!

Seit Kurzem sind wir Mitglied im Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO)

Über den Verband

Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) repräsentiert den Großteil der deutschen Festnetzwettbewerber. Seine knapp 400 Mitgliedsunternehmen – darunter Carrier und Stadtwerke – setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen aktuell für fast 70 Prozent des wettbewerblichen Ausbaus mit direkten Glasfaseranschlüssen (FTTB / FTTH) verantwortlich.

Seit seiner Gründung im Jahr 1999 tritt der BREKO erfolgreich für den Infrastrukturwettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Die rund 400 BREKO-Unternehmen, darunter über 220 City- und Regionalcarrier sowie Stadtwerke, versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete, die „weißen Flecken“, mit hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2020 rund 2,9 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von 5 Mrd. Euro erwirtschaftet. Damit leisten die BREKO-Unternehmen einen maßgeblichen Beitrag zum flächendeckenden Glasfaserausbau sowie zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung.

Wir freuen uns, den Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. zu unseren Partnern zählen zu dürfen und blicken mit Vorfreude auf die zukünftige Zusammenarbeit!

Über Daniel Röcker

Daniel verantwortet bei den carrierwerken als Prokurist die Bereiche Vertrieb & Marketing. Der studierte Bankkaufmann hat in seiner über 6-jährigen Branchenerfahrung diverse Projekte in verantwortlicher Position erfolgreich umgesetzt. Durch seine langjährige leitende Tätigkeit bei einem technischen Dienstleister und zuletzt auch als Geschäftsführer eines Internet Service Providers ist er mit den Anforderungen aller Akteure am Markt bestens vertraut.

Partner: VKU-Förderverein & KommunalDigital

Unsere Partnerseite ist seit Kurzem online. Wer diese bereits besucht hat, dem ist aufgefallen: Auch der VKU-Förderverein, sowie VKU KommunalDigital sind nun Partner der carrierwerke. Wir nutzen die Gelegenheit und stellen beide vor!

Partner: VKU Förderverein

„Der VKU-Förderverein unterstützt den VKU bei der Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Aufgaben im Bereich der kommunalen Wirtschaft, insbesondere in der Energiewirtschaft, Wasser/Abwasserwirtschaft oder im Bereich Breitband/Telekommunikation.“

Dabei ist der VKU (Verband kommunaler Unternehmen) die zentrale Anlaufstelle für kommunalwirtschaftliche Unternehmen in Deutschland. Eine Mitgliedschaft im VKU ist für Unternehmen. Die unmittelbar oder mittelbar kommunale Anteilseigner haben. Für alle anderen ermöglicht es der VKU Förderverein dennoch eine nähere Anbindung an die Mitglieder und Themen des VKU zu haben. Damit bildet der VKU-Förderverein ein starkes, lebendiges und zukunftsorientiertes Netzwerk.

Durch die Mitgliedschaft im VKU Förderverein haben wir unter anderem die Chance zur Vernetzung, Zugriff auf exklusive Informationen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen. Damit schafft der Förderverein eine wichtige Plattform für den Austausch mit öffentlichen Unternehmen.

Partner: VKU KommunalDigital

Bleiben wir beim Stichwort Plattform. Denn darum handelt es sich bei KommunalDigital

„Die VKU-Serviceplattform bringt kommunale Unternehmen mit Beratungsunternehmen, Produktpartnern und Startups für die Bereiche Energie, Abfall, Wasser/Abwasser sowie Telekommunikation und Digitalisierung zusammen.“

Die Plattform ermöglicht uns den Austausch und die Vernetzung mit anderen Akteuren am Markt. Dabei wird auch der Wissenstransfer großgeschrieben. So haben Mitglieder Zugriff auf Neuigkeiten in der Mediathek und die Möglichkeit an verschiedenen Veranstaltungen und Events teilzunehmen.

Auf unserer Unternehmensseite bei KommunalDigital können wir uns als Unternehmen präsentieren. Auf dem „Marktplatz“ kommen wir mit anderen Unternehmen aus der Community in Kontakt und haben die Möglichkeit Lösungen anzubieten und zu finden.

Wir freuen uns sehr über die frischen Partnerschaften und auf den regen Austausch auf beiden Plattformen!

Über Daniel Röcker

Daniel verantwortet bei den carrierwerken als Prokurist die Bereiche Vertrieb & Marketing. Der studierte Bankkaufmann hat in seiner über 6-jährigen Branchenerfahrung diverse Projekte in verantwortlicher Position erfolgreich umgesetzt. Durch seine langjährige leitende Tätigkeit bei einem technischen Dienstleister und zuletzt auch als Geschäftsführer eines Internet Service Providers ist er mit den Anforderungen aller Akteure am Markt bestens vertraut.

Wir suchen dich!

Du bist auf der Suche nach deinem Traumjob? Dann könntest du bei uns fündig werden!

Wir suchen ab sofort kompetente, motivierte, pfiffige Kollegen in den verschiedensten Bereichen.

Wenn du also Lust auf eine neue Herausforderung hast, und kein Fan von 0815 bist, dann bist du hier richtig!

Schau auf unserer Karriere-Seite vorbei und informiere dich zu unseren aktuellen Stellenangeboten.

Traumjob gefunden?

Dann bewirb dich darauf. Wir freuen uns! Und wer weiß: Vielleicht bist auch du bald Teil des carrierwerke-Teams?

Über Jacqueline Thumm

Jacqueline verantwortet als Teamleiterin Marketing den Markenauftritt und die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der carrierwerke. Anfang 2020 ist die studierte Kommunikationsspezialistin in die Telekommunikationsbranche gewechselt und hat seither diverse Projekte - sowohl für Kunden als auch intern - erfolgreich geplant, betreut und umgesetzt.

Unsere Partnerseite ist online!

Wir freuen uns sehr, dass wir schon so früh die ersten Partner gewinnen konnten. Wie immer ist uns auch hier Transparenz und offene Kommunikation auf Augenhöhe sehr wichtig.

Wir bilden unsere Partner daher ganz präsent hier auf unserer Homepage ab. Schauen Sie doch mal rein.

Bleiben Sie gespannt!

Unsere Partnerseite wächst – versprochen 😉

Zeitnah werden weitere Einträge folgen. Außerdem gehen wir in den kommenden Wochen etwas mehr ins Detail und stellen unsere Partner im Einzelnen vor.

Über Jacqueline Thumm

Jacqueline verantwortet als Teamleiterin Marketing den Markenauftritt und die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der carrierwerke. Anfang 2020 ist die studierte Kommunikationsspezialistin in die Telekommunikationsbranche gewechselt und hat seither diverse Projekte - sowohl für Kunden als auch intern - erfolgreich geplant, betreut und umgesetzt.

Die TKG-Novelle – Was ändert sich?

In den vergangenen Monaten war die TKG-Novelle in aller Munde. Am 22.04.2021 beriet sich der Bundestag final über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG). Am 07.05.2021 stimmte der Bundesrat zu. Damit befindet sich das Gesetzgebungsverfahren nun auf der Zielgeraden. Außerdem steht seitdem fest: Die Novelle tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

„Die TKG-Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.“

Heißt es auf der Seite der Bundesregierung. Hierzu wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) überarbeitet und neu gefasst.

Das TKG legt den Rechtsrahmen für die Telekommunikation in Deutschland fest. Geregelt werden hierbei zum Beispiel Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge oder die maximalen Kosten, die für eine Gesprächsminute bei 0137- oder 0900- Anrufen anfallen dürfen. Die Befugnisse der Bundesnetzagentur – der zuständigen Regulierungsbehörde für den Telekommunikationsmarkt – werden in diesem Gesetz ebenfalls festgelegt.

In Kürze:

Warum das alles?

Der Telekommunikationsmarkt in Deutschland steht in einem starken Wandel.

Stand im Mobilfunkbereich noch vor 10 Jahren das Telefonieren im Vordergrund, wird heute ein flächendeckender Internetzugang benötigt und erwartet.

Im Festnetzbereich wird inzwischen erheblich in gigabitfähige Glasfasernetze investiert. Durch diese Veränderungen ändern sich auch die Marktverhältnisse. Dementsprechend ist auch eine Anpassung der bisherigen Regeln notwendig.

Ziele

Ein zentrales Ziel der TKG-Novelle ist ein beschleunigter und flächendeckender Glasfaserausbau. Demnach sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Anreize für Unternehmen bieten, einen zügigen und flächendeckenden Ausbau voranzubringen.

Neben diesem Ziel soll außerdem der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung modernisiert, sowie Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Weiterhin werden Verbraucherschutzrechte gestärkt. Doch welche Maßnahmen sieht die Novelle im Detail vor?

Welche Maßnahmen im Einzelnen?

Kooperation wird GROSS geschrieben

Die TKG-Novelle unterstützt den dynamischen Ausbauprozess. Denn wie schnell der Glasfaserausbau voran geht, hängt auch von den Marktakteuren ab. Das TKMoG zielt weiterhin auf die wettbewerbsorientierte Regulierung ab und gestaltet den Marktzugang offener. Denn Wettbewerb auf dem Netz wird benötigt, um den Endkunden eine möglichst gute Auswahl an Diensten geben zu können. Daher soll es auch weiterhin darum gehen, Wettbewerbern Zugang zu den Netzen marktmächtiger Unternehmen zu gewähren.

Stopp dem Überbau

Die TKG-Novelle strebt einen Überbauschutz an. Denn die punktuellen Mitverlegungen durch Wettbewerber frühen zur Entwertung von Investitionen in flächendeckende Glasfasernetze. Das bringt den Ausbau nicht voran, sondern verhindert ihn.

Änderung bei der Umlagefähigkeit

Ursprünglich sollte die Umlagefähigkeit komplett abgeschafft werden, nun wird doch noch daran festgehalten, allerdings wird das Instrument an die heutigen Gegebenheiten angepasst.

Sollten nun Glasfaserleitungen verlegt werden, müssen sich Mieter*innen an den Kosten beteiligen. Die Beteiligung beläuft sich dabei auf maximal 60€ pro Jahr für maximal fünf – beziehungsweise in besonderen Fällen – neun Jahre. Dieses sogenannte „Bereitstellungsentgelt“ soll die Verlegung von reinen Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnungen vorantreiben.

Die Umlage gilt für Glasfasernetze die seit 2015 errichtet wurden und die Open Access bieten. Die Übergangsfrist von der bislang geltenden Regelung zur neuen Umlageregelung beläuft sich auf drei Jahre.

Weiterhin wird durch die TKG-Novelle ein Anreizaufschlag eingeführt. Dieser erlaubt es Gebäudenetzbetreibern mehr als nur die Mehrkosten für die Mitnutzung dieser Infrastruktur von Dienste-Anbietern zu verlangen. Vorausgesetzt die Netze bestehen vollständig aus Glasfaserkomponenten. Eine Kombination aus Mitnutzungsanspruch und Umlagefähigkeit und damit eine Doppelfinanzierung ist dabei aber ausgeschlossen.

Verschärfter Verbraucherschutz

Im Rahmen des neuen TKG wurden auch viele Neuerungen hinsichtlich Verbraucherschutz aufgenommen. Hier in kürze die Änderungen, die sich durch die Gesetzesänderung für Verbraucher ergeben.

Recht auf schnelles Internet

Durch die Novelle sollen Bürgerinnen und Bürger künftig einen Anspruch auf einen Internetzugang haben. Demnach können Betroffene voraussichtlich ab Mitte 2022 Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen, wenn Sie eine zu langsame Breitbandverbindung haben und eine schnellere einfordern. Nach Prüfung der Bundesnetzagentur könnte diese Anbieter mit der Verlegung einer schnelleren Leitung beauftragen.

Grundsätzlich geht dieses Vorhaben in die richtige Richtung. Aber: konkrete Schwellenwerte die die Anbieter den Endkunden zur Verfügung stellen müssen, gehen aus der Novelle nicht hervor. Vielmehr soll das Verkehrsministerium zusammen mit dem Verkehrsausschuss des Bundestags jährlich abstimmen, welche Mindestwerde zu erfüllen sind. Die aktuell angestrebte Übertragungsrate liegt bei 30 Mbit/s.

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Bisher können Kosten für TV-Kabelverträge, die Vermieter*innen abgeschlossen haben von diesen auf die Mietnebenkosten umgelegt werden. Dieses Nebenkostenprivileg endet nun zum 30.Juni 2024. Demnach können Mieter*innen ab dem 1. Juli 2024 ihren Anbieter frei wählen, oder auch ganz darauf verzichten.

Im Fall der bereits oben aufgeführten Umlagefähigkeit bei gebäudeinternen Glasfaserverlegung wird dennoch ein separater Vertrag für das TV-Signal benötigt. Dieser kann Jedoch nicht über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Damit gehören die bisher üblichen Sammelverträge (besonders bei TV-Kabelanbietern) über die Vermieter künftig der Vergangenheit an.

Diese Neuerung ist besonders für Mieter*innen vorteilhaft. Denn sie können nun ihren Anbieter frei wählen und profitieren zusätzlich von gigabitfähigen Internetanschlüssen.

Minderungs- und Sonderkündigungsrecht

Künftig haben Kunden ein Minderungs- und Sonderkündigungsrecht, sofern sie weniger Bandbreite erhalten als gebucht. Dabei liegt die Beweislast bei den Kunden. Die Abweichung der Geschwindigkeit muss beispielsweise durch das Messtool der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden. Anschließend haben Verbraucher das Recht, das vertraglich vereinbarte Entgelt im Verhältnis herabzusetzen, in dem die tatsächliche von der vereinbarten Leistung abweicht. Das Recht auf Minderung besteht so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er vertragskonform leistet.

Störungen und nicht wahrgenommene Technikertermine

Bei nicht stattgefundenen Technikerterminen oder bei einem Ausfall des Dienstes können Endkunden künftig Entschädigung verlangen. Wird ein vereinbarter Termin vom Anbieter nicht wahrgenommen, haben Verbraucher Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von zehn Euro oder 20% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelt.

Bisher war nur das marktmächtigste Unternehmen dazu verpflichtet einer Störung unverzüglich nachzugehen. Durch die TKG-Novelle wird diese Verpflichtung auf alle Anbieter ausgeweitet. Kann die Störung nicht innerhalb von zwei Werktagen behoben werden, müssen betroffene Kunden entschädigt werden.

Dabei beläuft sich die Entschädigung am dritten und vierten Tag auf fünf Euro oder 10% des vereinbarten Monatsentgelts, ab dem fünften Tag auf zehn Euro oder 20%, je nachdem welcher Betrag höher ist.

In Störungsfällen sowie bei nicht stattgefundenen Terminen wird aber darauf Rücksicht genommen, in wessen Verantwortlichkeit das Verschulden liegt. Ist eine Störung oder ein verpasster Termin dem Versagen des Kunden zuzuschreiben, kann sich der Anbieter in diesen Fällen von der Entschädigungsverpflichtung freimachen.

Vertragslaufzeiten

Künftig werden Verträge mit einer Mindestlaufzeit von nur 12 Monaten für Anbieter verpflichtend. Vertragslaufzeiten von 24 Monaten sind weiterhin zulässig, der Verbraucher muss aber die Wahl zu einem Vertrag mit 12 monatiger Laufzeit haben.

Weiterhin ist eine Vertragsverlängerung um ein Jahr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr zulässig. Demnach können Endkunden nach einer automatischen Verlängerung monatlich kündigen. Darüber müssen Anbieter informieren.

Persönliche Einschätzung

Grundsätzlich ist die nun verabschiedete TKG-Novelle ein Schritt in die richtige Richtung. Dabei ist vor allem die Ausrichtung auf heutige und zukünftige Gegebenheiten des Telekommunikationsmarktes und des Nutzungsverhaltens der Endkunden zu begrüßen.

Besonders der angestrebte Überbauschutz kann dafür sorgen, dass marktmächtige Unternehmen die Glasfasernetze von lokal ausbauenden Unternehmen wie beispielsweise Stadtwerke nicht mehr durch punktuellen – und teilweise nicht nachvollziehbaren – Doppelausbau entwerten. Denn gerade diese benötigen Sicherheit, um die teilweise massiven eigenwirtschaftlichen Investitionen weiter voranzutreiben. Auch vor diesem Hintergrund ist es zu erfreulich, dass auch weiterhin Erstverträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit Endkunden abgeschlossen werden können. Denn auch diese tragen zu einer gewissen Investitionssicherheit bei, v.a. bei anfallenden Erstinvestitionen wie CPE, Medienwandler und Marktgebühren.

Die Stärkung des Verbraucherschutzes ist ebenfalls grundsätzlich positiv zu beurteilen. Besonders die Möglichkeit, bei nicht erbrachten Leistungen entsprechende Minderungsrechte durchzusetzen oder gar eine Sonderkündigung auszusprechen ist von großer Bedeutung. Damit rücken die Qualität des Kundenservice und der eingesetzten Technik wieder stärker in den Fokus. Besonders für lokal verwurzelte und ausbauende Unternehmen kann hier im direkten Vergleich zu marktbeherrschenden Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil entstehen. Denn genau hier können Stadtwerke & Co. Ihre Stärken ausspielen.

Ob jedoch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und die Änderung der Umlagefähigkeit die gewünschten positiven Einflüsse auf die Ausbaugeschwindigkeit der Netzebene 4 haben, wird sich zeigen. Besonders wie die Umlage der Glasfaserinvestitionen in der Praxis angenommen werden, ist fraglich.

Über Daniel Röcker

Daniel verantwortet bei den carrierwerken als Prokurist die Bereiche Vertrieb & Marketing. Der studierte Bankkaufmann hat in seiner über 6-jährigen Branchenerfahrung diverse Projekte in verantwortlicher Position erfolgreich umgesetzt. Durch seine langjährige leitende Tätigkeit bei einem technischen Dienstleister und zuletzt auch als Geschäftsführer eines Internet Service Providers ist er mit den Anforderungen aller Akteure am Markt bestens vertraut.

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