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Digitaler Staat

Von der Zettelwirtschaft zur Digitalisierung

Versicherungen abschließen, online Einkäufe tätigen, das Bahnticket buchen. Online heute alles kein Problem – für die meisten von uns gehört das zur Alltagsroutine. Wenn es aber darum geht, online einen Reisepass zu beantragen oder ein Auto zuzulassen gestaltet sich das Ganze schon etwas schwieriger – je nach Region sogar unmöglich.
Gemäß des Onlinezugangsgesetzes (OZG) müssen Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale bis Ende 2022 auch digital anbieten. Viele Behörden haben diese Vorlagen bereits umgesetzt, einige jedoch noch nicht.

Voraussetzung für den Digitalen Staat: eGovernment

Denn ohne geht es nicht. Dabei versteht man unter eGovernment (Electronic Government) den verstärkten Einsatz von moderner IT-Technik für Regierungs- und Verwaltungsprozesse. Ziel ist es, Verwaltungsdienstleistungen medienbruchfrei und damit durchgängig online anzubieten, also von der Antragstellung bis zum endgültigen Bescheid. Damit würde der Gang zum Amt in den meisten Fällen überflüssig.
So könnten öffentliche Dienstleistungen künftig schneller, effizienter, transparenter und kostengünstiger in Anspruch genommen werden. Neben der Zeitersparnis und dem Komfort für Bürger:innen und Unternehmen bietet die Digitalisierung in diesem Bereich viele weitere Vorteile, auch für den Staat. Denn dieser verspricht sich vom eGovernment eine verbesserte Qualität von Dienstleistungen im öffentlichen Sektor durch vereinfachte Verwaltungsverfahren.[1]

Brief, Fax, Digital – Fehlanzeige!

Hört sich in der Theorie ideal an. Aber: wir sind noch lange nicht am Ziel. 2021 haben laut einer Eurostat Statistik nur 50% der Bevölkerung mit staatlichen Behörden über das Internet interagiert.[2] Das liegt nicht etwa daran, dass jeder Zweite von uns die Behördengänge lieber persönlich absolviert. Im Gegenteil: Laut einer Studie von Bitkom Research aus 2019 wollten bereits damals 84 Prozent [3] der Befragten Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten über das Internet erledigen. Inzwischen dürfte – auch durch Corona – diese Zahl sogar noch höher sein. Zum Vergleich: Bereits in 2019 lag die Zahl an genannten Online-Interaktionen in Norwegen bei 92%. [4]

Zwar werden in der Statistik nur ausgewählte Länder Europas betrachtet, dennoch liegen wir auf Platz 22 und bilden damit mit Portugal, Polen, Kroatien, Bulgarien und Rumänien das Schlusslicht. Dabei sollte das nicht vollkommen überraschend kommen, wurde doch das Fax-Gerät erst Anfang dieses Jahres aus dem Bundestag verbannt. Dasselbe Gerät, dass für die GenZ als Relikt – bereit für das Museum – angesehen wird, wird heute noch in 43% [5] der Unternehmen für die Kommunikation nach innen und außen genutzt.

Dass Deutschland in dieser Hinsicht nicht gerade der digitale Vorreiter Europas ist, wurde besonders während der Corona-Pandemie deutlich. Die Gesundheitsämter waren in den Hochzeiten massiv überlastet. Ein Grund dafür – mehrfache Medienbrüche. Denn es wurde mit handgeschriebenen Listen und ausgedruckten Excel-Tabellen gearbeitet, die dann gefaxt und anschließend händisch in den Computer eingegeben wurden. Dieser Prozess führte nicht nur zu hohem Arbeitsaufwand, sondern auch zu einem erhöhten Fehlerpotenzial. Doch es ist nicht etwa so, dass es keine Alternative zu diesen Prozessen gäbe. Bereits im Jahr 2014, als Ebola in Westafrika wütete, wurde eine deutsche Software ins Leben gerufen. Das „Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System“, kurz SORMAS. Das System zur Kontaktnachverfolgung und Erfassung von Infektionsherden wurde von Epidemiolog*innen des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig entwickelt. Bereits im Mai 2020 wurde die Software für den deutschen Gesundheitsdienst spezialisiert und angepasst. Dennoch war die Software Anfang 2021 nur bei 132 von 400 kommunalen Gesundheitsämtern installiert.[6] Die Tendenz steigt zwar, doch auch 2022 arbeiten noch nicht alle Gesundheitsämter damit.[7]

„Das haben wir schon immer so gemacht“

Woran liegt das? Die Voraussetzungen sind gegeben – auch als Behörde – viele Prozesse digitalisiert abzubilden. Dennoch bleibt es in zu vielen Fällen beim Papierchaos und E-Mails werden zur Sicherheit lieber nochmal ausgedruckt.

In der freien Wirtschaft ist es nötig, innovativ zu sein, um den Erfolg langfristig zu sichern. Dieser existenzielle Druck ist der öffentlichen Verwaltung fremd. Durch ihr Angebotsmonopol staatlicher Leistungen hat sie keine existenziellen Risiken zu befürchten. Hinzu kommen ausgeprägte Hierarchien und eine hohe Regelgebundenheit. Faktoren, die nicht unbedingt zu mehr Innovationsfreude und -fähigkeit führen. Die Risikobereitschaft ist gering, ebenso wie die Fehlertoleranz.[8] Und wenn es bisher so funktioniert hat, warum etwas ändern.

Kein Nice-to-have, sondern ein Muss: der Wandel

Fakt ist: Es muss sich ändern. Um zu einem digitalen Staat zu werden, muss beim eGovernment angefangen werden. Damit das klappt, müssen Beamt:innen diesen Wandel leben. Hierzu muss der Staat als attraktiver Arbeitgeber weiterentwickelt werden und gleichzeitig seine Prozesse digitalisieren und automatisieren. Denn der demographische Wandel trifft die öffentliche Hand weit stärker als die Privatwirtschaft. Bis 2030 wird ein Viertel der Angestellten in Pension gehen.[9] Was es also braucht ist ein frischer Wind, ein allgemeines Umdenken und junge Köpfe. Prozesse müssen automatisiert und digitalisiert werden, um die Arbeitskraft der Beamt:innen optimal einzusetzen. Deshalb gilt: Neuerungen sollten mit mehr Offenheit begegnet und nicht als Problem gesehen werden.

Bei allen positiven Aspekten des eGovernment darf eines dabei nicht vernachlässigt werden: IT-Sicherheit. Diese fängt bereits bei der Medienkompetenz der Mitarbeiter:innen an. Das Projekt funktioniert nur, wenn Links in E-Mails nicht stupide geöffnet werden, weil man sich davon ein GIF eines süßen Kätzchens verspricht. Über IT-Sicherheitsstandards kann das Vertrauen in den digitalen Staat erhöht werden. Denn vertraut die Bevölkerung nicht darauf, dass der Staat mit ausreichenden IT-Sicherheitsstandards arbeitet, wird das digitale Handling sensibler Daten von der breiten Masse nicht angenommen. Auch hier gilt: es muss sich etwas tun.

Europas Pläne

Das sieht auch die Europäische Kommission so und hat sich Ziele für die gemeinsame Digitalpolitik bis 2030 gesetzt. Diese Ziele umfassen die vier Bereiche Kompetenzen, Infrastruktur, Wirtschaft und Staat.

So sollen beispielsweise bis 2030 mindestens 80%[10] der Erwachsenen in Europa über digitale Grundkompetenzen verfügen. Weiterhin sollen bis dahin 20 Millionen Menschen (mit tendenziellem Geschlechtergleichgewicht) als Fachkräfte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie beschäftigt sein.
Europaweit sollen bis 2030 alle Haushalte eine Gigabit-Anbindung erhalten, 5G soll flächendeckend verfügbar sein. Es soll 10.000 hochsichere und klimaneutrale Rechenzentren geben, sowie den ersten Computer mit Quantenbeschleunigung.[11]
Alle wichtigen öffentlichen Dienste sollen bis dahin online verfügbar sein. Ebenso wie die Patientenakten im elektronischen Gesundheitsdienst.
Hört sich plausibel an. Die Frage ist nur: schafft Deutschland das bis 2030? Weiter oben im Beitrag wurde bereits deutlich: Ganz optimal sieht die Ausgangslage nicht aus. Denn selbst wenn der Staat eine 180 Grad Wende absolviert und ab sofort vollumfänglich digitale Prozesse implementiert stellt sich nun noch die große Frage: Ist es aktuell technisch überhaupt machbar?

Breitband und weniger Bürokratie – ohne geht nicht!

Bekanntermaßen schneidet Deutschland im Hinblick auf Breitbandanschlüsse im Vergleich zu anderen Ländern nicht gerade gut – um nicht zu sagen miserabel – ab. Betrachtet man den Anteil an Glasfaseranschlüssen aller OECD-Länder, landen wir mit 6,4% auf dem wohlverdienten 34. Platz.[12] Zwar sind wir hier bereits auf einem guten Weg, da im europäischen Vergleich mit am meisten neue Gigabitanschlüsse pro Jahr hinzukommen.[13] Bis wirklich alle Bürger:innen und jedes Gebäude in Deutschland versorgt sind, dauert es dennoch viele Jahre.
Doch ohne leistungsstarken Internetanschluss lässt sich ein Staat nicht digitalisieren. Es ist daher essenziell den Netzausbau weiterhin entschieden voranzutreiben und ein leistungsfähiges, digitales Netz in Städte aber auch in die ländlichen Regionen zu bringen.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, einen flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 zu erreichen.[14] Eine wichtige Stellschraube, um das zu erreichen: Weniger Bürokratie. Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht, verkürzt und digitalisiert werden. Denn oftmals sind es die Bauämter, die Genehmigungsverfahren verzögern oder alternative Verlegetechniken blockieren, obwohl diese günstiger und schneller wären.[15]
Ein weiterer Punkt: eigenwirtschaftlich ausbauende Unternehmen müssen fürchten, mit einer Förderung zu konkurrieren. Denn diese Förderverfahren werden bisher nicht auf die Gebiete begrenzt, in denen voraussichtlich kein eigenwirtschaftlicher Ausbau möglich ist.[16]

Der Digitale Staat muss die Zukunft sein, doch es gibt noch viel zu tun. Neben der internen Umstrukturierung und einem allgemeinen Umdenken der Behörden ist eine flächendeckende Infrastruktur auch hier eine Grundvoraussetzung. Denn ein Digitaler Staat kann nicht digital sein ohne leistungsstarkes, zuverlässiges Glasfaserinternet. Ohne geht nicht!

Über Jacqueline Thumm

Jacqueline verantwortet als Teamleiterin Marketing den Markenauftritt und die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der carrierwerke. Anfang 2020 ist die studierte Kommunikationsspezialistin in die Telekommunikationsbranche gewechselt und hat seither diverse Projekte - sowohl für Kunden als auch intern - erfolgreich geplant, betreut und umgesetzt.

Internetanbindung bis in jede Wohnung!

Neue Kooperation bringt Internetanbindung bis in jede Wohnung

Rehnig, homeway und carrierwerke unterstützen Netzbetreiber mit Ende-zu-Ende-Lösung bei der Versorgung von Mehrfamilienhäusern.

Walldorf, den 21.06.2022: Die carrierwerke GmbH, die Rehnig BAK Breitbandnetze & Kabelfernsehen GmbH sowie die homeway GmbH kooperieren zukünftig, um Stadtwerke, Energieversorger und Telekommunikationsanbieter bei der Bereitstellung einer Internetanbindung bis in jede Wohnung in ihrem Versorgungsgebiet zu unterstützen.

Durch den engen Austausch der drei Unternehmen kann so eine Gesamtlösung von der Bereitstellung der Dienste wie Internet, Telefonie und Fernsehen, über den aktiven Betrieb des lokalen Verteilnetzes bis hin zur Verteilung der Signale innerhalb von Mehrparteienhäusern angeboten werden.

Dies ist vor allem für Stadtwerke und Energieversorger interessant, die aktuell oder in naher Zukunft eine eigene Glasfaserinfrastruktur besitzen und in deren Versorgungsgebiet auch Mehrfamilienhäuser und deren Bewohner*innen an das schnelle Netz angeschlossen werden sollen. Da dies in den meisten Fällen sehr aufwändig und komplex werden kann, bündeln die drei Unternehmen ihr Know-how, um eine optimale Versorgung ihrer Kundschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen.

Grundlage bildet dabei das passive Glasfasernetz des Netzinhabers. Damit Signale über dieses lokale Verteilnetz, der sogenannten Netzebene 3, bis zu jedem Gebäude verteilt werden können, unterstützen die carrierwerke die Kunden zunächst beim aktiven Betrieb. Neben der Auswahl, Konfiguration und Implementierung der entsprechenden Hardwarekomponenten zählt hierzu auch die spätere Überwachung und Betreuung rund um die Uhr.

Entscheidet sich der Netzinhaber dazu, auch eigene Internettarife anzubieten, dann können die carrierwerke auch hier unterstützen. Neben der Bereitstellung von Internet, Telefonie und Fernsehen umfasst dies auch Softwarelösungen für skalierbare und automatisierte Prozesse sowie Workshops und Schulungen der Mitarbeiter*innen, um eine bestmögliche Vermarktung des Netzes sicherzustellen.

Für den Vertriebserfolg eines Glasfaserprojektes ist jedoch auch die Versorgung der Mehrfamilienhäuser im Versorgungsgebiet ein wichtiger Bestandteil. Dies betrifft sowohl kleine bis mittelgroße Objekte aus Privateigentum, Eigentümergemeinschaften als auch große Gebäudekomplexe und Wohnungswirtschaften.

„Hier ist die optimale Ausstattung der Netzebene 4, also des Verteilnetzes innerhalb eines Gebäudes, unerlässlich”,

erklärt Katja Waldmann, Sales Managerin bei Rehnig.

“Hierzu müssen unter anderem Absprachen mit den Eigentümern der Mehrfamilienhäuser getroffen, die Umsetzung organisiert und die Mieter proaktiv über eventuelle bauliche Maßnahmen aufgeklärt werden. Dies ist teilweise sehr komplex und kann viele Ressourcen binden. Wir als Rehnig können hier die gesamte Projektumsetzung übernehmen und dem Kunden diesen Aufwand ersparen.”

Dabei übernimmt Rehnig nicht nur den Bau und die Abstimmungen im Vorfeld, sondern kümmert sich auch um den Betrieb und die Überwachung der Netzebene 4 im Anschluss.

Damit das Gebäudenetz auch für die Zukunft gerüstet ist, setzt Rehnig unter anderem das System von homeway ein.

„Das innovative homeway System kombiniert vier Verkabelungssysteme zu einem Inhausnetz. Dadurch muss eine Bauleitung beispielsweise lediglich entscheiden, in welchen Räumen Multimediaanschlüsse vorgesehen sind“,

erklärt Andreas Bätz-Hammer, Leiter Geschäftsentwicklung und Kooperationen bei homeway. So sind auch künftige Anpassungen der Netzebene 4 ohne bauliche Eingriffe möglich und es kann flexibel auf die individuellen Gegebenheiten eines jeden Gebäudes Rücksicht genommen werden.

 

„Durch die Partnerschaft von Rehnig, homeway und den carrierwerken haben unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, sich komplett auf den Bau und die Vermarktung ihrer Verteilnetze zu fokussieren. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass diese eine hochwertige und zuverlässige Ende-zu-Ende Internetversorgung für Ihre Endkund*innen erhalten, da jeder Partner seine Kernkompetenzen in die Partnerschaft einbringt“,

so Daniel Röcker, Prokurist bei den carrierwerken.

 

„Die bereits im Vorfeld abgestimmten Verantwortlichkeiten zwischen unseren Häusern machen die teilweise sehr komplexe Versorgung der Endkund*innen in Mehrfamilienhäusern so einfach wie nie zuvor“,

fasst Waldmann zusammen.

Rehnig BAK Breitbandnetze & Kabelfernsehen GmbH

Seit bereits über 50 Jahren steht der Name Rehnig für Leistung, Innovation und Zuverlässigkeit in der Errichtung und dem Betrieb von Netzinfrastrukturlösungen zur Multimediaversorgung. Vor allem Netzinhaber wie Stadtwerke, profitieren von unserer langjährigen Erfahrung mit der gewerblichen Wohnungswirtschaft und finden in uns den passenden Partner zur Realisierung der Netzebene 4.

homeway GmbH

Die homeway GmbH – gegründet 2002 – ist ein deutscher Hersteller und Entwickler von Multimedia-Inhausnetzen für Wohnimmobilien. Innovationskraft, technisches Know-how und Qualität made in Germany sind die Basis unserer Arbeit. Wir schaffen Produkte, die sich durch Zukunftssicherheit, Wirtschaftlichkeit, ökologische Verträglichkeit und nicht zuletzt durch ihren Lifestyle-Charakter auszeichnen. Auch deshalb zählen wir als Marktführer viele namhafte Fertighaushersteller, Bauträger, Elektroinstallationsfirmen sowie innovative Elektroplaner zu unseren Kunden und Partnern.

carrierwerke GmbH

Die carrierwerke GmbH bietet Stadtwerken, Kommunen und Netzinhabern die gesamte Palette an Dienstleistungen an, um als Carrier und ISP nachhaltig im Telekommunikationsmarkt bestehen zu können. Durch die langjährige Branchenerfahrung der handelnden Personen gehen die angebotenen Leistungen weit über die eines klassischen technischen Dienstleisters hinaus. Neben der Lieferung von Diensten und dem Betrieb des Breitbandnetzes unterstützt die carrierwerke so auch durch intelligente Softwarelösungen und umfangreiche Beratungsleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Hier erhalten Sie die Pressemitteilung als PDF.

Über Denise Davidt

Als Content Creatorin ist Denise die kreative Wortakrobatin im Team der carrierwerke. Die studierte Medienkulturforscherin ist seit 2019 in der Telekommunikationsbranche tätig und im Marketing zu Hause. Seitdem hat sie einige Projekte erfolgreich geplant, betreut und umgesetzt.

Smart City und Klimawende müssen Hand in Hand gehen

Beim folgenden Beitrag handelt es sich um einene Gastbeitrag unseres Partners Haselhorst Accociates.

Habeck schreitet voran

Die viel beschriebene Zeitenwende ist auf dem politischen Parkett in vollem Gange. Erst im April hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck das allseits mit Spannung erwartete Osterpaket vorgelegt. Für den Sommer ist bereits das zweite Gesetzespaket in Planung. Die Ziele des Grünen-Politikers sind wahrlich ambitioniert. Bis Ende des Jahrzehnts ist grundlegend vorgesehen, den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch beinahe zu verdoppeln. Ab 2035 soll der Strom in Deutschland dann nahezu vollständig aus regenerativen Energiequellen stammen.

Wanted: Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen

Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will Habeck damit nicht nur der Klimakrise entschieden begegnen. Er will auch schnellstmöglich die Unabhängigkeit der Bundesrepublik von fossilen Energieimporten aus Russland vorantreiben. Damit die notwendige Umstellung auf eine Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen in dieser Form gelingt, muss an einer Vielzahl an Stellschrauben gedreht werden. Dazu zählt beispielsweise auch die Einbindung der Energietransformation in eine zukunftsweisende Stadtentwicklung – Stichwort: Smart City.

Nachhaltige Stadt- und Gemeindeentwicklung

Während sich der Begriff Smart City in den vergangenen Jahren mehr und mehr zum geflügelten Wort emporgeschwungen hat, rückt vielerorts die eigentliche Absicht hinter einer intelligenten Stadtentwicklung in den Hintergrund. Mit Blick auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen wird etwa deutlich: Die Digitalisierung sollte für eine Stadt keineswegs Selbstzweck sein. Vielmehr steht Smart City gleichbedeutend mit einer nachhaltigen Stadt- und Gemeindeentwicklung.

Rückstand bei Digitalisierung und Vernetzung

Was das genau bedeutet? Natürlich können bereits einzelne digitale Projekte für die Kommunen einen gewissen Mehrwert bieten. Ihr wahres Potenzial entfaltet Smart City jedoch erst, wenn auch wirklich alle städtischen Wohn- und Arbeitsbereiche auf sinnvolle und ressourcenschonende Art und Weise miteinander vernetzt werden: angefangen von den Bereichen Infrastruktur, Energie und Verkehr über die Verwaltung und das Bildungs- und Gesundheitssystem bis hin zur lokalen Wirtschaft und dem Tourismus.

Studie zeigt auf:

Eine smarte Stadtentwicklung ist in der Realität ungemein komplex. Entsprechend verwundert es auch nicht, dass die große Mehrheit der deutschen Städte in puncto Smart City erheblichen Nachholbedarf hat. Keine der hiesigen Kommunen erreicht derzeit einen Digitalisierungsgrad von über 50 Prozent – im Gegenteil. Laut unserer aktuellen Smart-City-Studie von Haselhorst Associates erzielt das Gros der insgesamt 403 untersuchten Städte ab 30.000 Einwohnern noch nicht einmal einen Wert von 20 Prozent.

Entwicklungsschub bleibt auch dieses Jahr aus

Auch in diesem Jahr werden wir die Kommunen in unserem Ranking wieder eingehend unter die Lupe nehmen. Ohne dass die Datenerhebung dafür bereits begonnen hätte, lässt sich in Anbetracht der Ergebnisse der vergangenen Jahre jedoch schon jetzt mutmaßen: Ein wirklich drastischer Entwicklungsschub mit einem flächendeckenden Abschneiden der Städte mit über 50 Prozent erscheint nach wie vor mehr als unwahrscheinlich. Die Gründe dafür sind vielseitig und lassen sich zugleich mit möglichen Handlungsempfehlungen verknüpfen. Feststeht nämlich: Schreitet die Digitalisierung der Städte in den kommenden Jahren nicht endlich massiv voran, droht Deutschland seine Klimaziele deutlich zu verfehlen.

Smart City ist alternativlos

Dieser Aspekt muss in den Rathäusern mit aller Deutlichkeit vermittelt werden. Schließlich wird früher oder später an einer smarten Stadtentwicklung ohnehin kein Weg mehr vorbeiführen. Umso wichtiger ist für die Städte jetzt, sich frühzeitig strategisch klug aufzustellen und das Einsparungspotenzial von CO₂-Emissionen bei einer Smart City ganzheitlich zu betrachten.

Für die nächsten Generationen

Parallel dazu tragen die Kommunen im Zuge der smarten Vernetzung per se zur Förderung der lokalen Lebensqualität bei. Ziel ist, das Leben in den Städten für die nachfolgenden Generationen auf mindestens demselben Niveau zu bewahren, wie es derzeit vorherrscht. Daneben trägt die Digitalisierung entscheidend dazu bei, den Alltag der Stadtbevölkerung schon jetzt erheblich angenehmer zu gestalten. Insbesondere in eher dünn besiedelten Regionen können digitale Projekte helfen, die Versorgung der Menschen in vielerlei Hinsicht zu verbessern. Das ist beispielsweise in Hinblick auf das Gesundheitssystem oder auch bei schwindendem kulturellem Angebot möglich.

Für das Hier und Jetzt

Darüber hinaus ist Smart City ein echter Standortfaktor. Dieser Faktor kann nicht nur für Bewohner*innen ein wichtiges Argument zum langfristigen Bleiben sein. Speziell für die lokale Wirtschaft kann die smarte Vernetzung ein wahrer Anziehungsmagnet sein. Demnach sehen sich die Unternehmen hierzulande nicht zuletzt aufgrund der CSR-Berichtspflicht mehr und mehr dazu veranlasst, das Thema Nachhaltigkeit entschieden voranzutreiben. Weist eine Stadt beispielsweise eine gut ausgebaute regenerative Energieversorgung sowie ein smartes Mobilitätssystem auf, können das handfeste Argumente für eine Firma sein, sich dort anzusiedeln. In Folge werden neue Arbeitsplätze geschaffen, was wiederum die Lebensqualität der gesamten Stadtbevölkerung bewahrt.

Schneller und sicherer Datenaustausch

Ist der Entschluss einmal gefasst, geht es schließlich an die Frage, wie der „Status“ Smart City am effizientesten erreicht werden kann. Auch hier gibt es einige wesentliche Faktoren, die vorab verinnerlicht werden sollten. Schließlich sind diese entscheidend für den langfristigen Erfolg einer intelligenten Stadtentwicklung. Dazu zählt zu Beginn die nötige digitale Infrastruktur. Denn: Kann eine Stadt keine ausreichend gute Breitbandverfügbarkeit vorweisen, werden auf kurz oder lang die angestrebten Digitalprojekte in den Kinderschuhen verharren.

Mehr Glasfaseranschlüsse nötig

Für eine smarte Vernetzung der städtischen Bereiche müssen Daten schnell und möglichst störungsfrei ausgetauscht werden können. Dafür braucht es eine gut ausgebaute digitale Infrastruktur. Insgesamt hat sich in diesem Kontext in den vergangenen Jahren zwar bereits einiges in der Bundesrepublik bewegt und Mitte 2021 verfügten etwa 95 Prozent der Haushalte über Breitbandanschlüsse von mindestens 50 Mbit/. Was den Anteil an Glasfaseranschlüssen (1.000 Mbit/s) an allen stationären Breitbandanschlüssen angeht, besteht jedoch weiterhin Nachholbedarf: Trotz der stetig steigenden Anzahl an Gigabitanschlüssen hierzulande rangiert die Bundesrepublik laut OECD-Ländervergleich mit einem Wert von rund 6,4 Prozent noch weit jenseits des Durchschnitts in Höhe von 32,1 Prozent.

Aktuelle Lage ist eine Chance

Was auf der einen Seite eher ernüchternd klingt, ist zugleich eine Chance. So ergeben sich rund um den Themenkomplex digitale Infrastruktur, insbesondere für Stadtwerke zahlreiche spannende Geschäftsfelder. Diese können ihnen künftig eine potenziell lukrative Einnahmequelle bieten. Und: Entscheidet sich ein Stadtwerk dafür, sich strategisch im Bereich Glasfaserausbau zu positionieren, kann es sich zugleich als Enabler der Smart City hervortun. Das geht wiederum mit einem langfristigen Geschäftsmodell einher.

Frühzeitige Finanzierungsplanung

Dieser Weitblick ist auch zu Beginn einer Smart-City-Initiative seitens der Städte gefragt. Leider beobachte ich es bei meiner Arbeit immer wieder, dass sich Kommunen zwar erfolgreich für eines der diversen Smart-City-Förderprogramme bewerben. Nach Abschluss einer initialen Förderphase verschwinden die zuvor umfangreich ausgearbeiteten Pläne dann jedoch wieder in den Schubladen der Rathäuser. Der Grund: Den Städten fehlt schlichtweg die Anschlussfinanzierung. In Folge bleibt die Vision von einer Smart City oftmals bei der Umsetzung eines einzelnen Leuchtturmprojekts stecken.

Finanzierung

Genau diese langfristig wenig bedeutenden Einzelprojekte gilt es jedoch unbedingt in einen größeren Kontext einzuordnen. Nämlich, indem sich die Städte bereits vor Beginn ihrer angestrebten Initiativen umfangreich Gedanken über die Finanzierung machen. Dabei sollte man auch die Phase nach einer möglichen Förderung nicht außer Acht lassen. Ganz grundsätzlich ist es nämlich durchaus möglich, rund um Smart City zukunftsträchtige Geschäftsmodelle aufzubauen. Im Idealfall tragen sie sich selbst. Diese sollte man jedoch frühzeitig anstreben und planen.

Umsetzung

Neben dieser umfangreichen Finanzplanung basiert eine erfolgreiche Smart City zudem auf einer strategischen Herangehensweise und Umsetzung. Das heißt: Die Transformation sollte von Anfang an ganzheitlich betrachtet und sämtliche Bereiche sowie Stakeholder miteinbezogen werden. Ansonsten droht wiederum die Gefahr, dass gerade der Aspekt der Vernetzung auf der Strecke bleibt.

Zusammen zum Ziel

Greifbar wird dieses „Big Picture“, indem eine Kommune vorab Zeit und Mühe in eine umfangreich ausgearbeitete Smart-City-Strategie investiert. Diese basiert auf einer Status-quo-Analyse und setzt anschließend sinnvoll auf die jeweiligen Begebenheiten einer Kommune vor Ort auf. Darüber hinaus bindet sie sämtliche Beteiligte der digitalen Transformation in den Prozess ein – angefangen von den städtischen Entscheider*innen über die lokale Wirtschaft bis hin zu den Bürger*innen. Schließlich ist es am Ende die Stadtbevölkerung, die die Digitalprojekte nutzt und eine Smart City damit zum Leben erweckt.

 

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Über Haselhorst Associates:

Die Starnberger Unternehmensberatung Haselhorst Associates ist spezialisiert auf umfassende Digitalisierungskonzepte – sowohl für Smart Cities als auch für Unternehmen. Das Team aus international erfahrenen Partnern verfügt über eine umfangreiche konzeptionelle sowie lösungsorientierte Expertise. Daneben zählen Restrukturierungen und Strategieberatungen zu den wesentlichen Bestandteilen des Projektportfolios von Haselhorst Associates.

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Über Jürgen Germies

Jürgen Germies ist geschäftsführender Partner bei der Unternehmensberatung Haselhorst Associates in Starnberg. Dort ist der Diplom-Kaufmann unter anderem für den Geschäftsbereich Energieversorgung und kommunale Unternehmen verantwortlich. Er war an der Entwicklung der Plattform „Digitale Energiewelt“ der Deutschen Energie-Agentur (Dena) beteiligt, berät Kommunen im Thema Smart City und kommunale Unternehmen zum Glasfaserausbau.

Studie – Stadtwerke und Glasfaser

Kürzlich erschien die MICUS-Studie „Glasfaser als Bestandteil eines fortschrittlichen Stadtwerkeportfolios“.  Anhand einer empirischen Erhebung wird hier aufgezeigt, welche Möglichkeiten und Chancen der Glasfaserausbau für Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen (EVU) birgt.

Außerdem werden in verschiedenen Experteninterviews Wege des Markteinstiegs aufgezeigt. Zu den Gesprächspartnern zählen der BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers, ebenso wie der Universitätsprofessor Torsten J. Gerpott. Auch Geschäftsführer*innen mehrerer Stadtwerke kommen zu Wort.

Im Rahmen der Studie wurden im Sommer 2021 105 Stadtwerke befragt. Dabei wurde deutlich: Bereits 33% der Stadtwerke sind aktiv im Glasfaser Geschäftsfeld.

Glasfaser lohnt sich

Der gelungene Einstieg steht und fällt mit dem zugrunde gelegten Geschäftsmodell – und mit entsprechendem Know-How. Doch die Praxis zeigt: Der Einstieg in das Geschäftsfeld Glasfaser lohnt sich. Auf die Frage wie zufrieden sie mit den Ergebnissen ihres Geschäftsfeldes Glasfaser sind, antworteten 63% mit zufrieden.

Aufgrund der sehr guten Ausgangssituation und der bereits erzielten Erfolge wollen 80 % dieser Unternehmen zusätzliche Investitionen tätigen und einen weiteren Ausbau forcieren.

Stadtwerke sind die Richtigen für den Job

Stadtwerke und EVU können einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung von Städten und Gemeinden leisten. Denn sie verfügen über Kompetenzen und Ressourcen, die sie sich beim Glasfaserausbau zunutze machen können. Gleichzeitig ist es ihnen so möglich die Gestaltung der digitalen Zukunft gewinnbringend umzusetzen.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Mit dem Auf- und Ausbau von Glasfasernetzen und digitalen Infrastrukturen werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Als Infrastruktur der Zukunft muss Glasfaser schon heute Bestandteil eines fortschrittlichen Angebotsportfolio von Stadtwerken und EVU sein.

 

„Für Stadtwerke und EVU, die bislang kein eigenes Glasfaserangebot haben, ist aktuell der optimale Zeitpunkt für einen Einstieg in den Glasfasermarkt.“

 

Gerade für diese Fälle hat MICUS einen „ready to go Glasfaser-Masterplan“ erstellt. Hier wird Stück für Stück aufgezeigt was für einen erfolgreichen Markteintritt zu tun ist.

„Der Glasfasermarkt ist kein Selbstläufer, aber wenn Stadtwerke und EVUs dieses Geschäftsfeld strategisch angehen, Synergien mit ihren weiteren Versorgungssparten heben und sich die richtigen Partner ins Boot holen, dann gilt: Glasfaser rechnet sich immer. Glasfaser ist das Material, mit dem die digitale Zukunft gestaltet wird.“

Heißt es in der Pressemitteilung von MICUS hierzu.

„Stadtwerke und EVU sollten sich jetzt bereit machen, die Digitalisierung in ihren Kommunen ernsthaft voranzutreiben“, so MICUS Geschäftsführer Dr. Martin Fornefeld, „denn im Rennen um den Glasfaserausbau wird es in einer Kommune keinen zweiten Platz geben.“

Unsere Meinung

Wir hätten es nicht besser auf den Punkt bringen können. Ja, die Zukunft gehört der Glasfaser – und die Zukunft beginnt jetzt! Damit Smart City, 5G und Co. funktionsfähig umgesetzt werden können, bedarf es einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur. Und um dies zu erreichen, ist ein gut durchdachtes Geschäftskonzept essenziell. Besonders beachtenswert ist Schritt 1 des MICUS-Maserplans: „Berater auswählen“. Für das komplexe, sich stetig erweiternde Geschäftsfeld Glasfaser bedarf es speziellen Know-Hows. Analysen, Planungen, Kalkulationen und vielem mehr.

Es ist völlig klar, dass ein Stadtwerk oder ein EVU das nicht alles aus internen Ressourcen erbringen kann. Die Abwicklung eines neuen Geschäftsfeldes nur als mitlaufendes Projekt zu behandeln, sprengt schlicht weg die Kapazitäten. Wo man es doch versucht, ist es meist sehr langwierig und teuer. Doch dafür gibt es Partner. Partner, die auf Augenhöhe beraten und unterstützen und dabei die gesamte Wertschöpfungskette betrachten. Damit aus dem Stadtwerk ein zukunftsfähiges „Carrierwerk“ wird!

 

Die komplette Studie steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

Über Jacqueline Thumm

Jacqueline verantwortet als Teamleiterin Marketing den Markenauftritt und die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der carrierwerke. Anfang 2020 ist die studierte Kommunikationsspezialistin in die Telekommunikationsbranche gewechselt und hat seither diverse Projekte - sowohl für Kunden als auch intern - erfolgreich geplant, betreut und umgesetzt.

Die TKG-Novelle – Was ändert sich?

In den vergangenen Monaten war die TKG-Novelle in aller Munde. Am 22.04.2021 beriet sich der Bundestag final über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG). Am 07.05.2021 stimmte der Bundesrat zu. Damit befindet sich das Gesetzgebungsverfahren nun auf der Zielgeraden. Außerdem steht seitdem fest: Die Novelle tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

„Die TKG-Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.“

Heißt es auf der Seite der Bundesregierung. Hierzu wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) überarbeitet und neu gefasst.

Das TKG legt den Rechtsrahmen für die Telekommunikation in Deutschland fest. Geregelt werden hierbei zum Beispiel Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge oder die maximalen Kosten, die für eine Gesprächsminute bei 0137- oder 0900- Anrufen anfallen dürfen. Die Befugnisse der Bundesnetzagentur – der zuständigen Regulierungsbehörde für den Telekommunikationsmarkt – werden in diesem Gesetz ebenfalls festgelegt.

In Kürze:

Warum das alles?

Der Telekommunikationsmarkt in Deutschland steht in einem starken Wandel.

Stand im Mobilfunkbereich noch vor 10 Jahren das Telefonieren im Vordergrund, wird heute ein flächendeckender Internetzugang benötigt und erwartet.

Im Festnetzbereich wird inzwischen erheblich in gigabitfähige Glasfasernetze investiert. Durch diese Veränderungen ändern sich auch die Marktverhältnisse. Dementsprechend ist auch eine Anpassung der bisherigen Regeln notwendig.

Ziele

Ein zentrales Ziel der TKG-Novelle ist ein beschleunigter und flächendeckender Glasfaserausbau. Demnach sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Anreize für Unternehmen bieten, einen zügigen und flächendeckenden Ausbau voranzubringen.

Neben diesem Ziel soll außerdem der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung modernisiert, sowie Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Weiterhin werden Verbraucherschutzrechte gestärkt. Doch welche Maßnahmen sieht die Novelle im Detail vor?

Welche Maßnahmen im Einzelnen?

Kooperation wird GROSS geschrieben

Die TKG-Novelle unterstützt den dynamischen Ausbauprozess. Denn wie schnell der Glasfaserausbau voran geht, hängt auch von den Marktakteuren ab. Das TKMoG zielt weiterhin auf die wettbewerbsorientierte Regulierung ab und gestaltet den Marktzugang offener. Denn Wettbewerb auf dem Netz wird benötigt, um den Endkunden eine möglichst gute Auswahl an Diensten geben zu können. Daher soll es auch weiterhin darum gehen, Wettbewerbern Zugang zu den Netzen marktmächtiger Unternehmen zu gewähren.

Stopp dem Überbau

Die TKG-Novelle strebt einen Überbauschutz an. Denn die punktuellen Mitverlegungen durch Wettbewerber frühen zur Entwertung von Investitionen in flächendeckende Glasfasernetze. Das bringt den Ausbau nicht voran, sondern verhindert ihn.

Änderung bei der Umlagefähigkeit

Ursprünglich sollte die Umlagefähigkeit komplett abgeschafft werden, nun wird doch noch daran festgehalten, allerdings wird das Instrument an die heutigen Gegebenheiten angepasst.

Sollten nun Glasfaserleitungen verlegt werden, müssen sich Mieter*innen an den Kosten beteiligen. Die Beteiligung beläuft sich dabei auf maximal 60€ pro Jahr für maximal fünf – beziehungsweise in besonderen Fällen – neun Jahre. Dieses sogenannte „Bereitstellungsentgelt“ soll die Verlegung von reinen Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnungen vorantreiben.

Die Umlage gilt für Glasfasernetze die seit 2015 errichtet wurden und die Open Access bieten. Die Übergangsfrist von der bislang geltenden Regelung zur neuen Umlageregelung beläuft sich auf drei Jahre.

Weiterhin wird durch die TKG-Novelle ein Anreizaufschlag eingeführt. Dieser erlaubt es Gebäudenetzbetreibern mehr als nur die Mehrkosten für die Mitnutzung dieser Infrastruktur von Dienste-Anbietern zu verlangen. Vorausgesetzt die Netze bestehen vollständig aus Glasfaserkomponenten. Eine Kombination aus Mitnutzungsanspruch und Umlagefähigkeit und damit eine Doppelfinanzierung ist dabei aber ausgeschlossen.

Verschärfter Verbraucherschutz

Im Rahmen des neuen TKG wurden auch viele Neuerungen hinsichtlich Verbraucherschutz aufgenommen. Hier in kürze die Änderungen, die sich durch die Gesetzesänderung für Verbraucher ergeben.

Recht auf schnelles Internet

Durch die Novelle sollen Bürgerinnen und Bürger künftig einen Anspruch auf einen Internetzugang haben. Demnach können Betroffene voraussichtlich ab Mitte 2022 Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen, wenn Sie eine zu langsame Breitbandverbindung haben und eine schnellere einfordern. Nach Prüfung der Bundesnetzagentur könnte diese Anbieter mit der Verlegung einer schnelleren Leitung beauftragen.

Grundsätzlich geht dieses Vorhaben in die richtige Richtung. Aber: konkrete Schwellenwerte die die Anbieter den Endkunden zur Verfügung stellen müssen, gehen aus der Novelle nicht hervor. Vielmehr soll das Verkehrsministerium zusammen mit dem Verkehrsausschuss des Bundestags jährlich abstimmen, welche Mindestwerde zu erfüllen sind. Die aktuell angestrebte Übertragungsrate liegt bei 30 Mbit/s.

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Bisher können Kosten für TV-Kabelverträge, die Vermieter*innen abgeschlossen haben von diesen auf die Mietnebenkosten umgelegt werden. Dieses Nebenkostenprivileg endet nun zum 30.Juni 2024. Demnach können Mieter*innen ab dem 1. Juli 2024 ihren Anbieter frei wählen, oder auch ganz darauf verzichten.

Im Fall der bereits oben aufgeführten Umlagefähigkeit bei gebäudeinternen Glasfaserverlegung wird dennoch ein separater Vertrag für das TV-Signal benötigt. Dieser kann Jedoch nicht über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Damit gehören die bisher üblichen Sammelverträge (besonders bei TV-Kabelanbietern) über die Vermieter künftig der Vergangenheit an.

Diese Neuerung ist besonders für Mieter*innen vorteilhaft. Denn sie können nun ihren Anbieter frei wählen und profitieren zusätzlich von gigabitfähigen Internetanschlüssen.

Minderungs- und Sonderkündigungsrecht

Künftig haben Kunden ein Minderungs- und Sonderkündigungsrecht, sofern sie weniger Bandbreite erhalten als gebucht. Dabei liegt die Beweislast bei den Kunden. Die Abweichung der Geschwindigkeit muss beispielsweise durch das Messtool der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden. Anschließend haben Verbraucher das Recht, das vertraglich vereinbarte Entgelt im Verhältnis herabzusetzen, in dem die tatsächliche von der vereinbarten Leistung abweicht. Das Recht auf Minderung besteht so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er vertragskonform leistet.

Störungen und nicht wahrgenommene Technikertermine

Bei nicht stattgefundenen Technikerterminen oder bei einem Ausfall des Dienstes können Endkunden künftig Entschädigung verlangen. Wird ein vereinbarter Termin vom Anbieter nicht wahrgenommen, haben Verbraucher Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von zehn Euro oder 20% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelt.

Bisher war nur das marktmächtigste Unternehmen dazu verpflichtet einer Störung unverzüglich nachzugehen. Durch die TKG-Novelle wird diese Verpflichtung auf alle Anbieter ausgeweitet. Kann die Störung nicht innerhalb von zwei Werktagen behoben werden, müssen betroffene Kunden entschädigt werden.

Dabei beläuft sich die Entschädigung am dritten und vierten Tag auf fünf Euro oder 10% des vereinbarten Monatsentgelts, ab dem fünften Tag auf zehn Euro oder 20%, je nachdem welcher Betrag höher ist.

In Störungsfällen sowie bei nicht stattgefundenen Terminen wird aber darauf Rücksicht genommen, in wessen Verantwortlichkeit das Verschulden liegt. Ist eine Störung oder ein verpasster Termin dem Versagen des Kunden zuzuschreiben, kann sich der Anbieter in diesen Fällen von der Entschädigungsverpflichtung freimachen.

Vertragslaufzeiten

Künftig werden Verträge mit einer Mindestlaufzeit von nur 12 Monaten für Anbieter verpflichtend. Vertragslaufzeiten von 24 Monaten sind weiterhin zulässig, der Verbraucher muss aber die Wahl zu einem Vertrag mit 12 monatiger Laufzeit haben.

Weiterhin ist eine Vertragsverlängerung um ein Jahr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr zulässig. Demnach können Endkunden nach einer automatischen Verlängerung monatlich kündigen. Darüber müssen Anbieter informieren.

Persönliche Einschätzung

Grundsätzlich ist die nun verabschiedete TKG-Novelle ein Schritt in die richtige Richtung. Dabei ist vor allem die Ausrichtung auf heutige und zukünftige Gegebenheiten des Telekommunikationsmarktes und des Nutzungsverhaltens der Endkunden zu begrüßen.

Besonders der angestrebte Überbauschutz kann dafür sorgen, dass marktmächtige Unternehmen die Glasfasernetze von lokal ausbauenden Unternehmen wie beispielsweise Stadtwerke nicht mehr durch punktuellen – und teilweise nicht nachvollziehbaren – Doppelausbau entwerten. Denn gerade diese benötigen Sicherheit, um die teilweise massiven eigenwirtschaftlichen Investitionen weiter voranzutreiben. Auch vor diesem Hintergrund ist es zu erfreulich, dass auch weiterhin Erstverträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit Endkunden abgeschlossen werden können. Denn auch diese tragen zu einer gewissen Investitionssicherheit bei, v.a. bei anfallenden Erstinvestitionen wie CPE, Medienwandler und Marktgebühren.

Die Stärkung des Verbraucherschutzes ist ebenfalls grundsätzlich positiv zu beurteilen. Besonders die Möglichkeit, bei nicht erbrachten Leistungen entsprechende Minderungsrechte durchzusetzen oder gar eine Sonderkündigung auszusprechen ist von großer Bedeutung. Damit rücken die Qualität des Kundenservice und der eingesetzten Technik wieder stärker in den Fokus. Besonders für lokal verwurzelte und ausbauende Unternehmen kann hier im direkten Vergleich zu marktbeherrschenden Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil entstehen. Denn genau hier können Stadtwerke & Co. Ihre Stärken ausspielen.

Ob jedoch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und die Änderung der Umlagefähigkeit die gewünschten positiven Einflüsse auf die Ausbaugeschwindigkeit der Netzebene 4 haben, wird sich zeigen. Besonders wie die Umlage der Glasfaserinvestitionen in der Praxis angenommen werden, ist fraglich.

Über Daniel Röcker

Daniel verantwortet bei den carrierwerken als Prokurist die Bereiche Vertrieb & Marketing. Der studierte Bankkaufmann hat in seiner über 6-jährigen Branchenerfahrung diverse Projekte in verantwortlicher Position erfolgreich umgesetzt. Durch seine langjährige leitende Tätigkeit bei einem technischen Dienstleister und zuletzt auch als Geschäftsführer eines Internet Service Providers ist er mit den Anforderungen aller Akteure am Markt bestens vertraut.

Starkes Internet für Stadtwerke

Frischer Wind für Deutschland

Der neue Bundestag ist gewählt, eine neue Bundesregierung muss sich nun finden. Gründe für das Ergebnis werden in Politik und Medien gesucht und diskutiert. Das politische Programm, die Kandidaten und die Regierungsarbeit in den letzten Wochen, Monaten und Jahren gaben den Ausschlag. Und die Stimmung im Land beschreibt den Bedarf. Sie kann sich, wie gesehen, schnell und folgenreich verändern. Und: Politik ist Kommunikation, denn nur Wähler, die verstehen und verstanden werden, können zu Anhängern werden.

So weit, so gut. All dies hat zunächst nichts mit uns zu tun, doch ist vieles übertragbar. Zunächst einmal: wir, die carrierwerke, treten zu Wahl als moderner technischer Dienstleister für Stadtwerke und Carrier an. Denn Deutschland braucht frischen Wind für den Ausbau seiner Telekommunikationsinfrastrukturen. Hier liegen Chancen und Herausforderungen für starke lokal verankerte Daseinsvorsorger wie die Stadtwerke. Sie kennen sich aus mit leitungsgebundener Versorgung für private und gewerbliche Kunden. Sie tragen zur Standortsicherung bei, mit zuverlässigen, hochwertigen Leistungen. Mit unserem Programm wollen wir sie dabei unterstützen, nun auch Chancen durch Telekommunikationsleistungen zu nutzen. Kurz: wir machen das Stadtwerk zum Carrierwerk!

Corona hat offengelegt, dass Deutschland nach wie vor einen großen Bedarf an Breitbandnetzen – vor allem an Glasfasernetzen – hat. Hier sind bereits viele Stadtwerke und Carrier mit eigenem Netz und dem Betrieb dieser unterwegs, andere errichten das Netz derzeit. Viele warten aber noch ab, denn die Entscheidung für ein Breitbandnetz bedeutet Investitionen mit langer Amortisationsdauer. Und oftmals fehlen die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen in den eigenen Reihen, um solch ein komplexes Vorhaben erfolgreich in die Tat umzusetzen. Das gilt auch für andere Bereiche, wie Mobilitätsangebote, durch die aus einem traditionellen Strom-Gas-Wasser-Stadtwerk ein erweiterter Daseinsvorsorger werden kann.

carrierwerke sind Partner in allen Projektphasen

Wo fängt man an, wo hört man auf? Telekommunikationsinfrastrukturen zu betreiben ist eine vielfältige Aufgabe. Soll es nur die passive Infrastruktur sein oder auch die aktive? Soll es ein eigenes Diensteangebot geben? Speziell für kleine und mittlere Stadtwerke sind diese Fragen nicht einfach zu beantworten. Schließlich soll am Ende ein nachhaltiges Geschäftsmodell stehen. Mit einem starken Angebot, reichlich Branchenerfahrung und einem Team pfiffiger Performer unterstützen wir, die carrierwerke, bei der Erschließung dieses neuen Geschäftsfeldes. Unsere Kunden und Partner profitieren von Erfahrungen aus vielen unterschiedlichen Projekten. Technik muss funktionieren, aber Technik ist nicht alles. Wir setzen auf eine enge, vertrauensvolle Begleitung unserer Kunden in allen Projektphasen. Nach unserem Verständnis sind besonders Stadtwerke auf ihrem Weg zum Carrier hochkomplexen Anforderungen ausgesetzt. Wir verstehen uns daher als Brückenbauer zwischen bestehenden und neuen Anforderungen. Kurzum: als carrierwerke.

Alles aus einer Hand

Es geht uns darum, für unsere Kunden die passende Lösung zu finden und umzusetzen. Wir bieten die gesamte Palette an technischen Dienstleistungen an, um ein Breitbandnetz erfolgreich betreiben zu können. Dies ist für uns jedoch nur die Basis. Um nachhaltig und erfolgreich als Internet-Service-Provider am Markt Fuß zu fassen, bedarf es – neben der reinen technischen Dienstleistung – mindestens auch eines durchdachten Tarife- und Marketingkonzepts, automatisierter und digitaler Prozesse sowie geschulter Mitarbeiter: Wir haben daher einen ganzheitlichen Blick auf Betrieb und Vermarktung von Telekommunikationsnetzen. Und das sehen wir als unsere Stärke an. Wir berücksichtigen das gesamte Projekt und erarbeiten gemeinsam mit unseren Partnern Ihre Komplettlösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Netz, Dienste, Software, Beratung und viel Herz – das ist die „Alles-aus-einer-Hand“-Philosophie der carrierwerke. Das schafft langfristige Partnerschaften. Und das ist unser Ziel.

Unser Team ist jung und erfahren zugleich. Wir bringen langjährige Erfahrung in der Telekommunikationsbranche mit. Der Schwerpunkt unserer Dienste liegt auf der Produktion und Bereitstellung von White-Label-Diensten für Internet, Telefonie und Fernsehen. Jeder von uns verfügt hier über umfangreiche und individuelle Erfahrungen. Wir betreiben für unsere Kunden das gesamte Breitbandnetz, ob Glasfaser, Coax, Kupfer oder andere. Und wir binden das Kundennetz an überregionale Verbindungensstrecken und Internet-Knotenpunkte an.

Carrier Management Software

Beim Management und der Vermarktung der Netze kann auf unsere hauseigene Carrier Management Software zurückgegriffen werden. Neben der standardmäßigen Stammdatenverwaltung von Endkunden und Interessenten können außerdem Prozesse wie Anbieterwechsel oder die Buchung von Diensten verwaltet und automatisch abgewickelt werden. carma hilft bei der Ausbauplanung und Hardwareverwaltung, bei Billing und Abrechnung sowie bei der Kundeninformation durch automatisierten Versand von Briefen und E-Mails.

Doch nichts ersetzt die persönliche Beratung und Begleitung der Kunden. Neben reibungslos laufenden technischen Prozessen ist dies für uns das A und O langfristiger, vertrauensvoller Beziehungen. Und Know-how-Transfer bildet dabei die wichtigste Säule. Voneinander lernen heißt, sich gegenseitig besser zu machen. Beispielsweise durch Workshops zur Wissenserarbeitung und -vermittlung zu unterschiedlichen Themen entlang der Wertschöpfungskette. Wir helfen auch auf Zeit aus, wenn Ressourcen und/oder Kompetenzen auf Kundenseite fehlen, etwa durch Interim-Management oder Vor-Ort-Unterstützung bei der Umsetzung von Projekten. Und natürlich bieten wir Mitarbeiterschulungen und Trainings-on-the-job an.

Die carrierwerke können auch Endkundenmarketing

Schließlich – als hohe Schule des Netzbetriebs und der Netzvermarktung – steht die Endkundenmarke der Stadtwerke. Auch hier sehen wir uns als carrierwerke als Partner unserer Kunden. Die Endkundenmarke ist nur dann erfolgreich, wenn Preis- und Leistung stimmen. Das entscheidet der Kunde. Sie ist die Visitenkarte des Carriers bzw. Netzbetreibers. Bei Bedarf unterstützen wir beim Endkundenmarketing wie eine Agentur, helfen bei der Strategieentwicklung und der inhaltlichen und gestalterischen Umsetzung.

Das sind wir, die carrierwerke! Wir leben Partnerschaft! Wir starten in Deutschland, denn hier gibt es genug zu tun. Der Einstieg in den Telekommunikationsmarkt als Carrier und Internet Service Provider (ISP) ist anspruchsvoll, schwierig und für manche auch steinig. Es handelt sich dabei um Entscheidungen, die langfristige Investitionen und damit finanzielle Belastungen bedeuten. Für zum Teil hochbelastete Kommunen ist eine solche Entscheidung eine wirtschaftliche Existenzfrage.

Wir stehen an Ihrer Seite

Als junges Unternehmen sorgen wir für frischen Wind für Deutschland. Als zuverlässiger und erfahrener Dienstleister, als Berater und Sparringspartner rund um Netz, Netzbetrieb und Netzvermarktung. Dabei sind wir auch selbst in der Branche bestens vernetzt und lassen unsere Kunden davon profitieren. Doch auch erfahrene Telekommunikationsanbieter im Markt können auf uns zählen. Welche Lösung ist die beste, um als Carrier den nächsten Schritt zu gehen? Welche Chancen, aber auch welche Risiken sind damit verbunden? Wer steht dabei an meiner Seite? Das sind wir – die carrierwerke!

 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Cable!vision Europe in Ausgabe 5/21, Seite 24

Über Daniel Röcker

Daniel verantwortet bei den carrierwerken als Prokurist die Bereiche Vertrieb & Marketing. Der studierte Bankkaufmann hat in seiner über 6-jährigen Branchenerfahrung diverse Projekte in verantwortlicher Position erfolgreich umgesetzt. Durch seine langjährige leitende Tätigkeit bei einem technischen Dienstleister und zuletzt auch als Geschäftsführer eines Internet Service Providers ist er mit den Anforderungen aller Akteure am Markt bestens vertraut.

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