Koalitionsvertrag – Blick auf Digitalisierung

Die Ampel-Koalition hat sich gebildet, der Koalitionsvertrag ist verabschiedet und seit vergangener Woche ist mit Olaf Scholz der neue Bundeskanzler ernannt. Im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ wird auf einige wichtige Punkte hinsichtlich der Digitalisierung sowie des Glasfaserausbaus eingegangen.

weg vom Bandbreitenziel

– Hin zum Glasfaserziel! Im neuen Koalitionsvertrag wird klar gemacht: Das Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser (fiber-to-the-home, FTTH) und dem neuesten Mobilfunkstandard. Dabei soll auf Basis von Potenzialanalysen die Glasfaserausbauförderung vorangetrieben werden – auch ohne Aufgreifschwelle.

Open Access

Der eigenwirtschaftliche Ausbau soll Vorrang haben. Dabei soll unter Wahrung des Investitionsschutzes Open Access zu fairen Bedingungen ermöglicht werden. Das ist sehr zu begrüßen. So wird der Glasfaserausbau vorangetrieben und unnötiger Überbau verhindert. Auch BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer sieht das so:

„Die gemeinsame Nutzung von Glasfasernetzen durch verschiedene Anbieter ist immer besser als ein gegenseitiger Überbau. Das stärkt den Wettbewerb und ermöglicht den Endkunden größtmögliche Wahlfreiheit”

heißt es in der BUGLAS-Pressemitteilung hierzu.

Beschleunigung von Verfahren

Deutschland und seine Bürokratie. Diese soll hier überholt werden. Indem Antrags- und Genehmigungsverfahren schlanker gestaltet werden, alternative Verlegetechniken normiert und ein bundesweites Gigabit-Grundbuch aufgebaut wird, soll der Infrastrukturausbau vorangetrieben werden.

„Damit die Verkürzung der Verfahrensdauer in der Praxis gelingt, müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen und die erforderlichen technischen und personellen Ressourcen in den Verwaltungen schaffen.“

Heißt es in der BREKO-Pressemitteilung zum Thema.

Nachhaltige Digitalisierung

Sehr zu begrüßen finden wir den mit einfließenden Punkt der Nachhaltigen Digitalisierung. So sollen Rechenzentren in Deutschland auf ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet werden – beispielsweise durch Nutzung der Abwärme. Ab 2027 sollen neue Rechenzentren Klimaneutral betrieben werden.

Künftige Bündelung von Verkehr und Digitales

Innerhalb der neu gefundenen Koalition sollen die Ressorts Verkehr und Digitales gebündelt werden. Bundesminister Volker Wissing erklärt in einem Videobeitrag, dass in diesem Zuge das Ministerium in Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) umbenannt wird. So soll die Wichtigkeit der Digitalisierung hervorgehoben werden. In der Brache scheiden sich hierzu die Geister.
Wo der BREKO Chancen in der Bündelung sieht, da die zentrale Steuerung der wichtigsten Digitalthemen in einem Ministerium stattfindet und so Hoffnung weckt, „dass die Digitalpolitik endlich aus einem Guss erfolgt“ steht der VATM dem eher kritisch gegenüber. Ob die Bündelung die erforderlichen Beschleunigungseffekte bringt, bleibt abzuwarten.

„Beim Thema Kompetenzbündelung sollte zudem genau geschaut werden, wo diese gebündelt werden soll, um mehr Bürokratie durch zusätzliche Behördenstrukturen unter allen Umständen zu vermeiden“,

betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner in der VATM-Pressemitteilung.

Pauschalisierte Schadensersatzansprüche

Nicht zu den ansonsten zu begrüßenden Ansätzen passt aus unserer Sicht das Vorhaben, den Verbraucherschutz durch pauschalisierte Schadensersatzansprüche zu stärken. Der Verbraucherschutz ist gut und richtig. Innerhalb der am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen TKG-Novelle wird der Verbraucherschutz allerdings bereits massiv verstärkt. Einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch bei zugesicherten Bandbreiten sehen wir hier als den falschen Weg. Auch der VATM rät hier zu Augenmaß:

„Auch pauschalierte Schadensersatzansprüche bei der Unterschreitung von Bandbreiten wird man nicht rein mathematisch angehen können, sondern auf das Maß der kundenseitigen Nutzbarkeit abstellen müssen“,

so der VATM-Geschäftsführer.

Fazit

Die Digitalisierung und der damit verbundene Fokus auf den Glasfaserausbau hat einen klaren und hohen Stellenwert im Koalitionsvertrag der Bundesregierung erhalten. Dies begrüßen wir sehr. Nun heißt es, auf Worte Taten folgen zu lassen und die ambitionierten Ziele auch konsequent umzusetzen. Die Grundsteine sind mit dem Koalitionsvertrag und dem neuen BMDV gelegt. Wenn dies gelingt, dann besteht die Hoffnung, zukünftig ein verbessertes Umfeld für die Digitalisierung Deutschlands zu erreichen – und damit den Weg in die digitalisierte Gigabitgesellschaft.

Über Daniel Röcker

Daniel verantwortet bei den carrierwerken als Prokurist die Bereiche Vertrieb & Marketing. Der studierte Bankkaufmann hat in seiner über 6-jährigen Branchenerfahrung diverse Projekte in verantwortlicher Position erfolgreich umgesetzt. Durch seine langjährige leitende Tätigkeit bei einem technischen Dienstleister und zuletzt auch als Geschäftsführer eines Internet Service Providers ist er mit den Anforderungen aller Akteure am Markt bestens vertraut.

Mehr als Impfen!

Jetzt heißt es: Mehr als Impfen! 💪💉
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Einige werden es bereits mitbekommen haben: In den vergangenen Tagen stolpert man vermehrt über angepasste Firmen-Slogans. Über 150 Unternehmen haben sich im Rahmen einer Kampagne dazu entschlossen, ihren Slogan zu ändern und damit auf das wichtige Thema Impfen aufmerksam zu machen.😱
Wir finden den Gedanken toll und schließen uns hier gerne an. Denn hier ist Teamgeist gefragt!
Also: Lasst euch Impfen! ♥️
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Über Jacqueline Thumm

Jacqueline verantwortet als Teamleiterin Marketing den Markenauftritt und die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der carrierwerke. Anfang 2020 ist die studierte Kommunikationsspezialistin in die Telekommunikationsbranche gewechselt und hat seither diverse Projekte - sowohl für Kunden als auch intern - erfolgreich geplant, betreut und umgesetzt.

Faulenzen im Homeoffice?

Gehen Mitarbeiter im Homeoffice ihrer Arbeit nicht nach? Deutsche Führungskräfte fürchten das jedenfalls. Das geht aus einer repräsentativen Yougov-Umfrage hervor. Im Rahmen dieser wurden 2000 Führungkräfte aus 11 Ländern im Auftrag von LinkedIn befragt. Die Zeitung für Kommunale Wirtschaft (ZfK) berichtete darüber kürzlich. Demnach sind 38% der Befragten skeptisch, ob die Mitarbeiter im Homeoffice ihrer Arbeit nachgehen.Im Ländervergleich ist nur Irland (40%) noch skeptischer. Der Durchschnitt insgesamt liegt bei 30%

Negative Folgen durch Homeoffice?

37% der befragten deutschen Führunskräfte fürchten sorgar, dass Homeoffice und flexibles Arbeiten negative Folgen für ihr Unternehmen haben. Dieser Wert bildet die Spitze. Wesentlich weniger Bedenken haben da die Befragten aus Italien (17%), Großbritannien (21%) und Frankreich (22%)

Wir sehen das ganz anders!

Natürlich müssen anfallende Aufgaben zuverlässig und bedarfsgerecht erledigt werden. Das geht unserer Meinung nach aber am besten im eigenen Rythmus.Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht: Zuverlässig und effizient arbeiten ist auch von zuhause kein Problem. In unserem Team klappt das wunderbar. Überzeuge dich doch selbst davon! Hier geht’s zu den aktuellen Stellenausschreibungen. Vielleicht bist du ja bald Teil unseres Teams?

Über Jacqueline Thumm

Jacqueline verantwortet als Teamleiterin Marketing den Markenauftritt und die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der carrierwerke. Anfang 2020 ist die studierte Kommunikationsspezialistin in die Telekommunikationsbranche gewechselt und hat seither diverse Projekte - sowohl für Kunden als auch intern - erfolgreich geplant, betreut und umgesetzt.

Die TKG-Novelle – Was ändert sich?

In den vergangenen Monaten war die TKG-Novelle in aller Munde. Am 22.04.2021 beriet sich der Bundestag final über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG). Am 07.05.2021 stimmte der Bundesrat zu. Damit befindet sich das Gesetzgebungsverfahren nun auf der Zielgeraden. Außerdem steht seitdem fest: Die Novelle tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

„Die TKG-Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.“

Heißt es auf der Seite der Bundesregierung. Hierzu wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) überarbeitet und neu gefasst.

Das TKG legt den Rechtsrahmen für die Telekommunikation in Deutschland fest. Geregelt werden hierbei zum Beispiel Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge oder die maximalen Kosten, die für eine Gesprächsminute bei 0137- oder 0900- Anrufen anfallen dürfen. Die Befugnisse der Bundesnetzagentur – der zuständigen Regulierungsbehörde für den Telekommunikationsmarkt – werden in diesem Gesetz ebenfalls festgelegt.

In Kürze:

Warum das alles?

Der Telekommunikationsmarkt in Deutschland steht in einem starken Wandel.

Stand im Mobilfunkbereich noch vor 10 Jahren das Telefonieren im Vordergrund, wird heute ein flächendeckender Internetzugang benötigt und erwartet.

Im Festnetzbereich wird inzwischen erheblich in gigabitfähige Glasfasernetze investiert. Durch diese Veränderungen ändern sich auch die Marktverhältnisse. Dementsprechend ist auch eine Anpassung der bisherigen Regeln notwendig.

Ziele

Ein zentrales Ziel der TKG-Novelle ist ein beschleunigter und flächendeckender Glasfaserausbau. Demnach sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Anreize für Unternehmen bieten, einen zügigen und flächendeckenden Ausbau voranzubringen.

Neben diesem Ziel soll außerdem der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung modernisiert, sowie Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Weiterhin werden Verbraucherschutzrechte gestärkt. Doch welche Maßnahmen sieht die Novelle im Detail vor?

Welche Maßnahmen im Einzelnen?

Kooperation wird GROSS geschrieben

Die TKG-Novelle unterstützt den dynamischen Ausbauprozess. Denn wie schnell der Glasfaserausbau voran geht, hängt auch von den Marktakteuren ab. Das TKMoG zielt weiterhin auf die wettbewerbsorientierte Regulierung ab und gestaltet den Marktzugang offener. Denn Wettbewerb auf dem Netz wird benötigt, um den Endkunden eine möglichst gute Auswahl an Diensten geben zu können. Daher soll es auch weiterhin darum gehen, Wettbewerbern Zugang zu den Netzen marktmächtiger Unternehmen zu gewähren.

Stopp dem Überbau

Die TKG-Novelle strebt einen Überbauschutz an. Denn die punktuellen Mitverlegungen durch Wettbewerber frühen zur Entwertung von Investitionen in flächendeckende Glasfasernetze. Das bringt den Ausbau nicht voran, sondern verhindert ihn.

Änderung bei der Umlagefähigkeit

Ursprünglich sollte die Umlagefähigkeit komplett abgeschafft werden, nun wird doch noch daran festgehalten, allerdings wird das Instrument an die heutigen Gegebenheiten angepasst.

Sollten nun Glasfaserleitungen verlegt werden, müssen sich Mieter*innen an den Kosten beteiligen. Die Beteiligung beläuft sich dabei auf maximal 60€ pro Jahr für maximal fünf – beziehungsweise in besonderen Fällen – neun Jahre. Dieses sogenannte „Bereitstellungsentgelt“ soll die Verlegung von reinen Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnungen vorantreiben.

Die Umlage gilt für Glasfasernetze die seit 2015 errichtet wurden und die Open Access bieten. Die Übergangsfrist von der bislang geltenden Regelung zur neuen Umlageregelung beläuft sich auf drei Jahre.

Weiterhin wird durch die TKG-Novelle ein Anreizaufschlag eingeführt. Dieser erlaubt es Gebäudenetzbetreibern mehr als nur die Mehrkosten für die Mitnutzung dieser Infrastruktur von Dienste-Anbietern zu verlangen. Vorausgesetzt die Netze bestehen vollständig aus Glasfaserkomponenten. Eine Kombination aus Mitnutzungsanspruch und Umlagefähigkeit und damit eine Doppelfinanzierung ist dabei aber ausgeschlossen.

Verschärfter Verbraucherschutz

Im Rahmen des neuen TKG wurden auch viele Neuerungen hinsichtlich Verbraucherschutz aufgenommen. Hier in kürze die Änderungen, die sich durch die Gesetzesänderung für Verbraucher ergeben.

Recht auf schnelles Internet

Durch die Novelle sollen Bürgerinnen und Bürger künftig einen Anspruch auf einen Internetzugang haben. Demnach können Betroffene voraussichtlich ab Mitte 2022 Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen, wenn Sie eine zu langsame Breitbandverbindung haben und eine schnellere einfordern. Nach Prüfung der Bundesnetzagentur könnte diese Anbieter mit der Verlegung einer schnelleren Leitung beauftragen.

Grundsätzlich geht dieses Vorhaben in die richtige Richtung. Aber: konkrete Schwellenwerte die die Anbieter den Endkunden zur Verfügung stellen müssen, gehen aus der Novelle nicht hervor. Vielmehr soll das Verkehrsministerium zusammen mit dem Verkehrsausschuss des Bundestags jährlich abstimmen, welche Mindestwerde zu erfüllen sind. Die aktuell angestrebte Übertragungsrate liegt bei 30 Mbit/s.

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Bisher können Kosten für TV-Kabelverträge, die Vermieter*innen abgeschlossen haben von diesen auf die Mietnebenkosten umgelegt werden. Dieses Nebenkostenprivileg endet nun zum 30.Juni 2024. Demnach können Mieter*innen ab dem 1. Juli 2024 ihren Anbieter frei wählen, oder auch ganz darauf verzichten.

Im Fall der bereits oben aufgeführten Umlagefähigkeit bei gebäudeinternen Glasfaserverlegung wird dennoch ein separater Vertrag für das TV-Signal benötigt. Dieser kann Jedoch nicht über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Damit gehören die bisher üblichen Sammelverträge (besonders bei TV-Kabelanbietern) über die Vermieter künftig der Vergangenheit an.

Diese Neuerung ist besonders für Mieter*innen vorteilhaft. Denn sie können nun ihren Anbieter frei wählen und profitieren zusätzlich von gigabitfähigen Internetanschlüssen.

Minderungs- und Sonderkündigungsrecht

Künftig haben Kunden ein Minderungs- und Sonderkündigungsrecht, sofern sie weniger Bandbreite erhalten als gebucht. Dabei liegt die Beweislast bei den Kunden. Die Abweichung der Geschwindigkeit muss beispielsweise durch das Messtool der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden. Anschließend haben Verbraucher das Recht, das vertraglich vereinbarte Entgelt im Verhältnis herabzusetzen, in dem die tatsächliche von der vereinbarten Leistung abweicht. Das Recht auf Minderung besteht so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er vertragskonform leistet.

Störungen und nicht wahrgenommene Technikertermine

Bei nicht stattgefundenen Technikerterminen oder bei einem Ausfall des Dienstes können Endkunden künftig Entschädigung verlangen. Wird ein vereinbarter Termin vom Anbieter nicht wahrgenommen, haben Verbraucher Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von zehn Euro oder 20% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelt.

Bisher war nur das marktmächtigste Unternehmen dazu verpflichtet einer Störung unverzüglich nachzugehen. Durch die TKG-Novelle wird diese Verpflichtung auf alle Anbieter ausgeweitet. Kann die Störung nicht innerhalb von zwei Werktagen behoben werden, müssen betroffene Kunden entschädigt werden.

Dabei beläuft sich die Entschädigung am dritten und vierten Tag auf fünf Euro oder 10% des vereinbarten Monatsentgelts, ab dem fünften Tag auf zehn Euro oder 20%, je nachdem welcher Betrag höher ist.

In Störungsfällen sowie bei nicht stattgefundenen Terminen wird aber darauf Rücksicht genommen, in wessen Verantwortlichkeit das Verschulden liegt. Ist eine Störung oder ein verpasster Termin dem Versagen des Kunden zuzuschreiben, kann sich der Anbieter in diesen Fällen von der Entschädigungsverpflichtung freimachen.

Vertragslaufzeiten

Künftig werden Verträge mit einer Mindestlaufzeit von nur 12 Monaten für Anbieter verpflichtend. Vertragslaufzeiten von 24 Monaten sind weiterhin zulässig, der Verbraucher muss aber die Wahl zu einem Vertrag mit 12 monatiger Laufzeit haben.

Weiterhin ist eine Vertragsverlängerung um ein Jahr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr zulässig. Demnach können Endkunden nach einer automatischen Verlängerung monatlich kündigen. Darüber müssen Anbieter informieren.

Persönliche Einschätzung

Grundsätzlich ist die nun verabschiedete TKG-Novelle ein Schritt in die richtige Richtung. Dabei ist vor allem die Ausrichtung auf heutige und zukünftige Gegebenheiten des Telekommunikationsmarktes und des Nutzungsverhaltens der Endkunden zu begrüßen.

Besonders der angestrebte Überbauschutz kann dafür sorgen, dass marktmächtige Unternehmen die Glasfasernetze von lokal ausbauenden Unternehmen wie beispielsweise Stadtwerke nicht mehr durch punktuellen – und teilweise nicht nachvollziehbaren – Doppelausbau entwerten. Denn gerade diese benötigen Sicherheit, um die teilweise massiven eigenwirtschaftlichen Investitionen weiter voranzutreiben. Auch vor diesem Hintergrund ist es zu erfreulich, dass auch weiterhin Erstverträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit Endkunden abgeschlossen werden können. Denn auch diese tragen zu einer gewissen Investitionssicherheit bei, v.a. bei anfallenden Erstinvestitionen wie CPE, Medienwandler und Marktgebühren.

Die Stärkung des Verbraucherschutzes ist ebenfalls grundsätzlich positiv zu beurteilen. Besonders die Möglichkeit, bei nicht erbrachten Leistungen entsprechende Minderungsrechte durchzusetzen oder gar eine Sonderkündigung auszusprechen ist von großer Bedeutung. Damit rücken die Qualität des Kundenservice und der eingesetzten Technik wieder stärker in den Fokus. Besonders für lokal verwurzelte und ausbauende Unternehmen kann hier im direkten Vergleich zu marktbeherrschenden Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil entstehen. Denn genau hier können Stadtwerke & Co. Ihre Stärken ausspielen.

Ob jedoch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und die Änderung der Umlagefähigkeit die gewünschten positiven Einflüsse auf die Ausbaugeschwindigkeit der Netzebene 4 haben, wird sich zeigen. Besonders wie die Umlage der Glasfaserinvestitionen in der Praxis angenommen werden, ist fraglich.

Über Daniel Röcker

Daniel verantwortet bei den carrierwerken als Prokurist die Bereiche Vertrieb & Marketing. Der studierte Bankkaufmann hat in seiner über 6-jährigen Branchenerfahrung diverse Projekte in verantwortlicher Position erfolgreich umgesetzt. Durch seine langjährige leitende Tätigkeit bei einem technischen Dienstleister und zuletzt auch als Geschäftsführer eines Internet Service Providers ist er mit den Anforderungen aller Akteure am Markt bestens vertraut.

Starkes Internet für Stadtwerke

Frischer Wind für Deutschland

Der neue Bundestag ist gewählt, eine neue Bundesregierung muss sich nun finden. Gründe für das Ergebnis werden in Politik und Medien gesucht und diskutiert. Das politische Programm, die Kandidaten und die Regierungsarbeit in den letzten Wochen, Monaten und Jahren gaben den Ausschlag. Und die Stimmung im Land beschreibt den Bedarf. Sie kann sich, wie gesehen, schnell und folgenreich verändern. Und: Politik ist Kommunikation, denn nur Wähler, die verstehen und verstanden werden, können zu Anhängern werden.

So weit, so gut. All dies hat zunächst nichts mit uns zu tun, doch ist vieles übertragbar. Zunächst einmal: wir, die carrierwerke, treten zu Wahl als moderner technischer Dienstleister für Stadtwerke und Carrier an. Denn Deutschland braucht frischen Wind für den Ausbau seiner Telekommunikationsinfrastrukturen. Hier liegen Chancen und Herausforderungen für starke lokal verankerte Daseinsvorsorger wie die Stadtwerke. Sie kennen sich aus mit leitungsgebundener Versorgung für private und gewerbliche Kunden. Sie tragen zur Standortsicherung bei, mit zuverlässigen, hochwertigen Leistungen. Mit unserem Programm wollen wir sie dabei unterstützen, nun auch Chancen durch Telekommunikationsleistungen zu nutzen. Kurz: wir machen das Stadtwerk zum Carrierwerk!

Corona hat offengelegt, dass Deutschland nach wie vor einen großen Bedarf an Breitbandnetzen – vor allem an Glasfasernetzen – hat. Hier sind bereits viele Stadtwerke und Carrier mit eigenem Netz und dem Betrieb dieser unterwegs, andere errichten das Netz derzeit. Viele warten aber noch ab, denn die Entscheidung für ein Breitbandnetz bedeutet Investitionen mit langer Amortisationsdauer. Und oftmals fehlen die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen in den eigenen Reihen, um solch ein komplexes Vorhaben erfolgreich in die Tat umzusetzen. Das gilt auch für andere Bereiche, wie Mobilitätsangebote, durch die aus einem traditionellen Strom-Gas-Wasser-Stadtwerk ein erweiterter Daseinsvorsorger werden kann.

carrierwerke sind Partner in allen Projektphasen

Wo fängt man an, wo hört man auf? Telekommunikationsinfrastrukturen zu betreiben ist eine vielfältige Aufgabe. Soll es nur die passive Infrastruktur sein oder auch die aktive? Soll es ein eigenes Diensteangebot geben? Speziell für kleine und mittlere Stadtwerke sind diese Fragen nicht einfach zu beantworten. Schließlich soll am Ende ein nachhaltiges Geschäftsmodell stehen. Mit einem starken Angebot, reichlich Branchenerfahrung und einem Team pfiffiger Performer unterstützen wir, die carrierwerke, bei der Erschließung dieses neuen Geschäftsfeldes. Unsere Kunden und Partner profitieren von Erfahrungen aus vielen unterschiedlichen Projekten. Technik muss funktionieren, aber Technik ist nicht alles. Wir setzen auf eine enge, vertrauensvolle Begleitung unserer Kunden in allen Projektphasen. Nach unserem Verständnis sind besonders Stadtwerke auf ihrem Weg zum Carrier hochkomplexen Anforderungen ausgesetzt. Wir verstehen uns daher als Brückenbauer zwischen bestehenden und neuen Anforderungen. Kurzum: als carrierwerke.

Alles aus einer Hand

Es geht uns darum, für unsere Kunden die passende Lösung zu finden und umzusetzen. Wir bieten die gesamte Palette an technischen Dienstleistungen an, um ein Breitbandnetz erfolgreich betreiben zu können. Dies ist für uns jedoch nur die Basis. Um nachhaltig und erfolgreich als Internet-Service-Provider am Markt Fuß zu fassen, bedarf es – neben der reinen technischen Dienstleistung – mindestens auch eines durchdachten Tarife- und Marketingkonzepts, automatisierter und digitaler Prozesse sowie geschulter Mitarbeiter: Wir haben daher einen ganzheitlichen Blick auf Betrieb und Vermarktung von Telekommunikationsnetzen. Und das sehen wir als unsere Stärke an. Wir berücksichtigen das gesamte Projekt und erarbeiten gemeinsam mit unseren Partnern Ihre Komplettlösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Netz, Dienste, Software, Beratung und viel Herz – das ist die „Alles-aus-einer-Hand“-Philosophie der carrierwerke. Das schafft langfristige Partnerschaften. Und das ist unser Ziel.

Unser Team ist jung und erfahren zugleich. Wir bringen langjährige Erfahrung in der Telekommunikationsbranche mit. Der Schwerpunkt unserer Dienste liegt auf der Produktion und Bereitstellung von White-Label-Diensten für Internet, Telefonie und Fernsehen. Jeder von uns verfügt hier über umfangreiche und individuelle Erfahrungen. Wir betreiben für unsere Kunden das gesamte Breitbandnetz, ob Glasfaser, Coax, Kupfer oder andere. Und wir binden das Kundennetz an überregionale Verbindungensstrecken und Internet-Knotenpunkte an.

Carrier Management Software

Beim Management und der Vermarktung der Netze kann auf unsere hauseigene Carrier Management Software zurückgegriffen werden. Neben der standardmäßigen Stammdatenverwaltung von Endkunden und Interessenten können außerdem Prozesse wie Anbieterwechsel oder die Buchung von Diensten verwaltet und automatisch abgewickelt werden. carma hilft bei der Ausbauplanung und Hardwareverwaltung, bei Billing und Abrechnung sowie bei der Kundeninformation durch automatisierten Versand von Briefen und E-Mails.

Doch nichts ersetzt die persönliche Beratung und Begleitung der Kunden. Neben reibungslos laufenden technischen Prozessen ist dies für uns das A und O langfristiger, vertrauensvoller Beziehungen. Und Know-how-Transfer bildet dabei die wichtigste Säule. Voneinander lernen heißt, sich gegenseitig besser zu machen. Beispielsweise durch Workshops zur Wissenserarbeitung und -vermittlung zu unterschiedlichen Themen entlang der Wertschöpfungskette. Wir helfen auch auf Zeit aus, wenn Ressourcen und/oder Kompetenzen auf Kundenseite fehlen, etwa durch Interim-Management oder Vor-Ort-Unterstützung bei der Umsetzung von Projekten. Und natürlich bieten wir Mitarbeiterschulungen und Trainings-on-the-job an.

Die carrierwerke können auch Endkundenmarketing

Schließlich – als hohe Schule des Netzbetriebs und der Netzvermarktung – steht die Endkundenmarke der Stadtwerke. Auch hier sehen wir uns als carrierwerke als Partner unserer Kunden. Die Endkundenmarke ist nur dann erfolgreich, wenn Preis- und Leistung stimmen. Das entscheidet der Kunde. Sie ist die Visitenkarte des Carriers bzw. Netzbetreibers. Bei Bedarf unterstützen wir beim Endkundenmarketing wie eine Agentur, helfen bei der Strategieentwicklung und der inhaltlichen und gestalterischen Umsetzung.

Das sind wir, die carrierwerke! Wir leben Partnerschaft! Wir starten in Deutschland, denn hier gibt es genug zu tun. Der Einstieg in den Telekommunikationsmarkt als Carrier und Internet Service Provider (ISP) ist anspruchsvoll, schwierig und für manche auch steinig. Es handelt sich dabei um Entscheidungen, die langfristige Investitionen und damit finanzielle Belastungen bedeuten. Für zum Teil hochbelastete Kommunen ist eine solche Entscheidung eine wirtschaftliche Existenzfrage.

Wir stehen an Ihrer Seite

Als junges Unternehmen sorgen wir für frischen Wind für Deutschland. Als zuverlässiger und erfahrener Dienstleister, als Berater und Sparringspartner rund um Netz, Netzbetrieb und Netzvermarktung. Dabei sind wir auch selbst in der Branche bestens vernetzt und lassen unsere Kunden davon profitieren. Doch auch erfahrene Telekommunikationsanbieter im Markt können auf uns zählen. Welche Lösung ist die beste, um als Carrier den nächsten Schritt zu gehen? Welche Chancen, aber auch welche Risiken sind damit verbunden? Wer steht dabei an meiner Seite? Das sind wir – die carrierwerke!

 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Cable!vision Europe in Ausgabe 5/21, Seite 24

Über Daniel Röcker

Daniel verantwortet bei den carrierwerken als Prokurist die Bereiche Vertrieb & Marketing. Der studierte Bankkaufmann hat in seiner über 6-jährigen Branchenerfahrung diverse Projekte in verantwortlicher Position erfolgreich umgesetzt. Durch seine langjährige leitende Tätigkeit bei einem technischen Dienstleister und zuletzt auch als Geschäftsführer eines Internet Service Providers ist er mit den Anforderungen aller Akteure am Markt bestens vertraut.

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