Glasfaser für alle: Ein Gedankenexperiment

Wir befinden uns im Jahr 2030.

Es liegt ein Jahrzehnt der Digitalisierung und des Klimaschutzes hinter Deutschland. Viel hat sich verändert, man hat vieles erreicht, manches nicht. Es wurde lebhafter und kontroverser diskutiert als jemals zuvor. Was jedoch erreicht wurde, hat unser Leben bereits nachhaltig verändert und man kann es sich nicht mehr wegdenken: Der Glasfaserausbau wurde massiv vorangetrieben, fast alle Bürger*innen der Bundesrepublik haben mittlerweile Zugriff auf das fast grenzenlose Internet in Lichtgeschwindigkeit.

Zu verdanken ist dies auch vor allem Stadtwerken, die als regionaler Daseinsversorger den Schritt gewagt haben, eigene Glasfasernetze zu erbauen. Der Schritt hat sich gelohnt, denn neben den klassischen Dienstleistungen wie Internet, Telefonie und TV hat sich eine ganze Welt von zusätzlichen Ertragspotentialen für solche carrierwerke eröffnet:

Dank LoraWAN und smarten Zählermessgeräten kann der Verbrauch von Energie in Echtzeit erfasst werden. Dies vereinfacht massiv die Steuerung der Energienetze und die Abrechnung der Kosten gegenüber den Endkunden. Diese können wiederum dank der Stadtwerke-App zu jederzeit einsehen, wie hoch ihr Energieverbrauch ist und dank des intelligenten Strompreisbarometers gezielt die Waschmaschine oder den Trockner einschalten, wenn die Netzlast aktuell nicht so hoch ist und der Strompreis somit niedriger. Das Elektroauto macht dies dank KI von ganz allein und wählt den optimalen Zeitpunkt, um sich wieder vollzuladen. Das entlastet massiv das Energienetz und glättet Energiespitzen merkbar ab.

Auch in ihrem täglichen Leben erfahren Bürger*innen die Vorteile der Digitalisierung und der flächendeckenden Verfügbarkeit von Glasfaserinternet. Es sind mittlerweile alle öffentlichen Gebäude wie beispielsweise Verwaltungen, Schulen, Krankenhäuser und Universitäten an das Glasfasernetz angeschlossen. Digitale Bürgerverwaltung, elektronische Krankenakte und modernes Lernen sind der Standard und nicht mehr die Ausnahme. Da der Ausbau auch im ländlichen Raum massiv vorangetrieben wurde, siedeln sich dort wieder mehr Unternehmen an, das Arbeiten von zuhause ist kein Problem mehr und dank Telemedizin ist es auch kein Problem mehr, dass die nächste Praxis nicht um die Ecke ist.

Durch die in großen Teilen geglückte Verkehrswende hat sich auch der ÖPNV drastisch verändert. Aufgrund der Vernetzung kommen Bahn und Bus pünktlich. Mehr Menschen nutzen nun öffentliche Verkehrsmittel und lassen das Auto stehen. Viele besitzen schon gar kein Auto mehr, sondern nutzen Carsharing-Angebote, sollte der Fahrplan einmal ungünstig sein.

Auch die Arbeitswelt wurde von der Digitalisierung nachhaltig verändert. Inlandsflüge werden nur noch marginal genutzt, die Bahn ist die bessere Alternative. Nicht nur wegen der besseren Klimabilanz, sondern weil es entlang des gesamten Schienennetzes zuverlässiges WLAN bzw. 5G Netzabdeckung gibt. So ist Reisezeit mittlerweile effektive Arbeitszeit. Wenn man denn überhaupt noch reist: Denn Präsenztermine sind, wie der Brief, nur noch „Ausnahmen mit persönlicher Note“. Videokonferenzsysteme haben sich nochmals massiv weiterentwickelt, durch Virtual Reality ist man mitten in der Konferenz, anstatt nur auf einen Bildschirm zu schauen. Neben der Zeitersparnis spricht auch die bessere Klimabilanz für die virtuellen treffen.

 

So oder so ähnlich könnte unsere Welt in knapp acht Jahren aussehen. Natürlich handelt es sich hier nur um eine Sammlung an Ideen und wir haben längst nicht alle relevanten Aspekte abgedeckt. Einiges ist realistisch, anderes auch, aber nicht in acht Jahren. Das ist aber auch nicht unser Anspruch. Jedoch möchten wir die unzähligen Möglichkeiten und Potenziale aufzeigen, die die Digitalisierung in allen unseren Lebensbereichen spielen kann.

Dazu werden wir in den nächsten Monaten einzelne Aspekte näher beleuchten, uns damit auseinandersetzten, viele Quellen aufzeigen und auch Expert*innen zu Wort kommen lassen. Warum? Weil wir überzeugt sind, dass die Digitalisierung eine große Hilfe bei gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit sein kann. Stadtwerke und lokal verankerte Internet-Provider werden hierbei eine essenzielle Rolle spielen. Denn es liegt in Ihrer DNA, sich lokal zu engagieren und die Grundbedürfnisse der Bürger*innen zu bedienen. Denn „Ohne geht nicht.“

 

Die Herausforderung

Damit jedoch die Digitalisierung ihre Vorteile ausnutzen kann, benötigen wir eine vernetzte Gesellschaft, nämlich im physischen Sinne: Man benötigt ein flächendeckendes, breitbandiges Internet, das nicht nur den heutigen Anforderungen gerecht wird, sondern auch den zukünftigen Entwicklungen. Das kann aus unserer Sicht nur die Glasfaser erfüllen. Glasfasernetze zu bauen ist jedoch kostspielig und deshalb scheuen viele Stadtwerke und Energieversorger diese Entscheidung. Wir möchten mit unserer Kampagne Stadtwerke dazu ermutigen, dennoch über diesen Schritt konkret nachzudenken, ihn zu wagen und in die Zukunft zu investieren. Die Glasfaser bildet die Grundlage der Welt von Morgen, eröffnet vielfältige Geschäftsbereiche und ohne Sie geht es nicht. Bei diesem Schritt zum „Carrierwerk“ lassen wir Sie nicht alleine. Gemeinsam schaffen wir die Grundlage für die Digitalisierung und somit für die Welt von morgen. Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind!

Unser aktueller Newsletter ist da!

Heute erschien unser aktueller Newsletter!

Kaum hat das Jahr begonnen, schon ist der Frühling da. Dass die Zeit wie im Nu verging, hängt damit zusammen, wie viel in den vergangenen Wochen und Monaten geschehen ist.

So konnten wir einige wertvolle Kooperationen schließen und freuen uns, viele weitere Unternehmen zu unseren Partnern zählen zu dürfen. Wir sind gespannt auf die kommende Zusammenarbeit und sind uns sicher: es kommen viele spannende Projekte auf uns zu.

Daher steht dieser Newsletter unter dem Motto „Kooperationen“. Man muss nicht alles selbst können. Wichtig ist nur, dass man starke Partner an seiner Seite weiß, auf die man sich verlassen, und mit denen man auf Augenhöhe arbeiten kann.

Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, und in diesem Newsletter auf unsere jüngsten Kooperationen und Partnerschaften eingehen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre!

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Das Stadtwerk von Morgen heißt Carrierwerk

Die Notwendigkeit der Digitalisierung und der Bedarf an leistungsstarken Infrastrukturen sind in der Corona-Pandemie zu Binsenweisheiten geworden. Während große bundesweite und regionale Telekommunikationsunternehmen den Ausbau vorantreiben, entdecken auch immer mehr Stadtwerke und öffentliche Versorgungsunternehmen die Möglichkeiten, die ihnen eine eigene digitale Infrastruktur bietet. Nicht zuletzt sind es die Aufgaben der Daseinsvorsorge und die Anforderungen effizienter Standortpolitik, die dieses Thema für sie zu einer An- und Herausforderung machen. Denn: Ohne geht es nicht!

Und es geht nicht ohne Stadtwerke und kommunale Versorgungsunternehmen. Die Leitungsgebundene Versorgung mit Strom, Gas und Wasser von privaten Haushalten, gewerblichen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ist das Kerngeschäft der kommunalen Versorger. Investitionsentscheidungen in den Bau von Telekommunikationsnetzen als zusätzliche Infrastruktur sind weitreichend. Allein aufgrund der hohen Verlegekosten können Jahre vergehen, bis sich ein solches Netz rechnet. Und es rechnet sich erst, sobald Dienste aus dem passiven ein aktives Netz machen. Dies setzt einen sicheren Betrieb und ein belastbares Geschäftsmodell voraus. Dafür braucht es Branchen-Know-how, große technische Systemkompetenz und ein umfangreiches Marktverständnis. Und dafür braucht es Partnerschaften. Ohne geht es nicht!

Glasfaserinfrastrukturen stärken Stadtwerke

Das vergangene Wahljahr endete mit einer lange überfälligen politischen Botschaft. Die neue Regierungskoalition setzt auf Glasfaser, um Deutschland voranzubringen. Und auch wenn Übergangstechnologien noch eine Zeitlang ihren Beitrag zur Gigabit-Versorgung leisten werden – die großen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Themen erfordern eine leistungsstarke Telekommunikationsinfrastruktur mit Glasfaser vor Ort.

Hier liegen Anforderungen und gleichzeitig Chancen für Stadtwerke und kommunale Versorgungsunternehmen. Performante Telekommunikationsleistungen stoßen auf einen riesigen, weiter wachsenden Bedarf sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern als auch bei Unternehmen. Auf dem Weg vom Stadtwerk zum „Carrierwerk“ sind verlässliche Kooperationen – mit Beratungen, Technologiepartnern oder Serviceanbietern – Voraussetzung für den Erfolg. Denn am Ende des Tages muss sich die Netzinvestition rechnen. Die Aufgaben sind groß und verlangen vielfältige Kompetenzen und Zusammenarbeit.

Herausforderungen für mehr Digitalisierung

Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen unaufhaltsam voran – das bringt Herausforderungen mit sich. Angefangen beim „Neuen Normal“ dem mobilen Arbeiten im Homeoffice. Up- und Download-Zahlen in den privaten Haushalten haben in Zeiten von Corona Rekordwerte erreicht. Tendenz weiter steigend. In zahlreichen Unternehmen wird die Regel, dass jeder Beschäftigte auch einen Arbeitsplatz vor Ort hat, zum Auslaufmodell. Digitales Arbeiten ist ortsunabhängig und bisheriges analoges Arbeiten wie beispielsweise Besprechungen im Büro werden ebenfalls digital abgehalten. Das Gleiche gilt für den Online-Unterricht der Schulen.

Hinzu kommt die private Nutzung des Internets zum Streamen oder Spielen. Für all das reichen die verfügbaren Bandbreiten oftmals nicht mehr aus. Was es in allen Situationen braucht, ist der Zugriff auf ein starkes Internet. Alles andere ist zeitaufwändig, bindet Kapazitäten, ist ineffizient und nicht nachhaltig. Intelligente Konzepte, ausgereifte verfügbare Hardware und Software sowie ein leistungsstarkes, flächendeckendes Glasfasernetz sind die technischen Voraussetzungen, damit dieser Wandel in allen Bereichen künftig reibungslos von statten gehen kann.

Doch auch wenn man in größeren Dimensionen denkt wie an Smart City oder den „Digitalen Staat“ kommt man zum gleichen Schluss: es geht nicht ohne Internet und vor allem geht es nicht ohne Glasfaser.

Kooperationen sind erfolgskritisch

Der Schritt vom Stadtwerk zum Netzbetreiber und Service-Anbieter ist groß. Das Stadtwerk wird zum „Carrierwerk“. Auf diesem Weg – und darüber hinaus – sind verlässliche Kooperationen Voraussetzung für den Erfolg. Am Ende des Tages muss sich die Netzinvestition rechnen. Kosten durch Finanzierung und Betrieb stehen Erlösen aus Vermietung bzw. Vermarktung des Netzes und angebotenen Diensten an private und gewerbliche Endkunden gegenüber. Das Rückgrat eines erfolgreichen Geschäftsmodells bilden daher technische Dienstleistungen für den Netzbetrieb, automatisierte und digitale Prozesse, ein durchdachtes Tarif- und Marketingkonzept sowie geschulte Mitarbeiter. Die carrierwerke haben diesen ganzheitlichen Blick auf Betrieb und Vermarktung von Telekommunikationsnetzen.

Ein Rückgrat gibt Halt und ist ein sensibles Versorgungssystem für Kraft und Bewegung. Ein stabiles Rückgrat kann wachsen und mehr Power verleihen. Es zu stärken ist eine Frage des Vertrauens in sich selbst und in andere, in Partner. Denn Kosten sind das eine, Erlöse das andere. Das gilt gerade für den Start in ein Dienstleistungsangebot, beispielsweise mit Internet, Telefonie und TV. Ist die Zahl der Kunden – anfangs – noch gering, ist es schwierig, dieses Angebot skalierbar und kostengünstig zu realisieren. Die carrierwerke helfen hier, die Nachfragen der Kunden zu bündeln und White-Label-Dienste, die wir als Dienstleister produzieren und der Netzbetreiber unter seinem eigenen Namen vermarkten kann, besonders kostengünstig anbieten zu können.

Triple Play als Erfolgsbasis

Triple-Play-Angebote aus Internet, Telefonie und TV sind erfolgskritisch im Wettbewerb. Flexibilität ist Trumpf, so dass der Endkunde alle Dienste und Optionen individuell buchen bzw. auch stornieren kann. Dieses Angebot stärkt auch die Bindung von Anbieter und Endkunden, wenn die entsprechenden Dienstleistungen qualitativ hochwertig und schnell verfügbar sind sowie höchsten Service-Anforderungen entsprechen. Als carrierwerke ist dies unser Anspruch gegenüber unseren Kunden.

Partnerschaft muss Raum geben und – idealerweise gemeinsames – Wachstum ermöglichen. Vertrauen und Flexibilität bilden die Basis. So können Kunden der carrierwerke ihre Endkundentarife vollkommen frei nach ihren Wünschen gestalten, da wir auf Einschränkungen bezüglich Bandbreiten oder Traffic-Volumen verzichten. Unser Telefonie-White-Label-Vorleistungsprodukt ist eine glasklare Voice-Over-IP-Lösung. Wir haben aber auch Alternativen für Endkunden, die noch einen analogen Anschluss haben. Und: die carrierwerke bieten ihren Kunden Rufnummern und Rufnummernblöcke gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen kostenfrei an. Auf diese Weise kann ein „junger“ Netzbetreiber und Diensteanbieter seinen Endkunden individuelle Tarife mit zahlreichen Möglichkeiten zur Auswahl stellen.

Im Bereich TV ist neben IPTV auch die TV-Grundversorgung mit DVB-C-Signalen besonders für die Wohnungswirtschaft von großem Interesse. Deshalb stellen die carrierwerke ihren Kunden – und deren Endkunden – beide Dienste zur Verfügung. Und auch für IPTV gibt es eine komplette Plattform als Vorleistungsprodukt, die individuell gebrandete Apps auf allen gängigen Plattformen umfasst. Als technischer Servicepartner übernehmen die carrierwerke die gesamte Implementierung sowie die Bereitstellung der individuellen IPTV-Lösung.

Gerade das individuelle Branding der Telekommunikationsdienstleistungen stärkt das Image von Stadtwerken und Versorgungsunternehmen in ihrer neuen Rolle. Der gute Ruf des Daseinsvorsorgers wird auf das neue Angebot übertragen. Das bedeutet Erwartungen der Endkunden an die Leistungen, bietet aber gleichzeitig große Chancen für den Anbieter. Die carrierwerke unterstützen daher ihre Kunden bei der Vermarktung des Produkts mit einer breiten Palette an Marketing-Know-how. Und schließlich bieten wir Lösungen an, von denen auch die Wohnungswirtschaft profitiert, etwa durch Signalumwandlung von DVB-IP zu DVB-C. So stärken die carrierwerke ihre Kunden auch gegenüber deren Endkunden. Partnerschaft aus einer Hand!

Türöffner für das digitale Zeitalter

Glasfasernetze sind für Stadtwerke und kommunale Versorgungsunternehmen der Türöffner für das digitale Zeitalter und Antwort auf die beschriebenen Herausforderungen und Chancen. Triple Play, also eigene Angebote aus Telefonie, Internet und TV, bringen das Netz zum Leuchten und rechnen sich mit einem vernünftigen Geschäftsmodell. Qualifizierte Mitarbeiter, ein erfolgreiches Geschäftsmodell, sicherer Netzbetrieb und erfolgreiche Vermarktung von Diensten sind wesentliche Bausteine für den Erfolg. Um diesen Weg gehen zu können, sind Kooperationen wichtig. Für uns zeichnen sich Partnerschaften im besten Sinn durch Augenhöhe, Vertrauen und Kompetenz aus – und am Ende durch den gemeinsamen Erfolg. Damit aus dem Stadtwerk ein erfolgreiches „Carrierwerk“ werden kann.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Cable!Vison Europe 01/2022, Seite 16

Studie – Stadtwerke und Glasfaser

Kürzlich erschien die MICUS-Studie „Glasfaser als Bestandteil eines fortschrittlichen Stadtwerkeportfolios“.  Anhand einer empirischen Erhebung wird hier aufgezeigt, welche Möglichkeiten und Chancen der Glasfaserausbau für Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen (EVU) birgt.

Außerdem werden in verschiedenen Experteninterviews Wege des Markteinstiegs aufgezeigt. Zu den Gesprächspartnern zählen der BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers, ebenso wie der Universitätsprofessor Torsten J. Gerpott. Auch Geschäftsführer*innen mehrerer Stadtwerke kommen zu Wort.

Im Rahmen der Studie wurden im Sommer 2021 105 Stadtwerke befragt. Dabei wurde deutlich: Bereits 33% der Stadtwerke sind aktiv im Glasfaser Geschäftsfeld.

Glasfaser lohnt sich

Der gelungene Einstieg steht und fällt mit dem zugrunde gelegten Geschäftsmodell – und mit entsprechendem Know-How. Doch die Praxis zeigt: Der Einstieg in das Geschäftsfeld Glasfaser lohnt sich. Auf die Frage wie zufrieden sie mit den Ergebnissen ihres Geschäftsfeldes Glasfaser sind, antworteten 63% mit zufrieden.

Aufgrund der sehr guten Ausgangssituation und der bereits erzielten Erfolge wollen 80 % dieser Unternehmen zusätzliche Investitionen tätigen und einen weiteren Ausbau forcieren.

Stadtwerke sind die Richtigen für den Job

Stadtwerke und EVU können einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung von Städten und Gemeinden leisten. Denn sie verfügen über Kompetenzen und Ressourcen, die sie sich beim Glasfaserausbau zunutze machen können. Gleichzeitig ist es ihnen so möglich die Gestaltung der digitalen Zukunft gewinnbringend umzusetzen.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Mit dem Auf- und Ausbau von Glasfasernetzen und digitalen Infrastrukturen werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Als Infrastruktur der Zukunft muss Glasfaser schon heute Bestandteil eines fortschrittlichen Angebotsportfolio von Stadtwerken und EVU sein.

 

„Für Stadtwerke und EVU, die bislang kein eigenes Glasfaserangebot haben, ist aktuell der optimale Zeitpunkt für einen Einstieg in den Glasfasermarkt.“

 

Gerade für diese Fälle hat MICUS einen „ready to go Glasfaser-Masterplan“ erstellt. Hier wird Stück für Stück aufgezeigt was für einen erfolgreichen Markteintritt zu tun ist.

„Der Glasfasermarkt ist kein Selbstläufer, aber wenn Stadtwerke und EVUs dieses Geschäftsfeld strategisch angehen, Synergien mit ihren weiteren Versorgungssparten heben und sich die richtigen Partner ins Boot holen, dann gilt: Glasfaser rechnet sich immer. Glasfaser ist das Material, mit dem die digitale Zukunft gestaltet wird.“

Heißt es in der Pressemitteilung von MICUS hierzu.

„Stadtwerke und EVU sollten sich jetzt bereit machen, die Digitalisierung in ihren Kommunen ernsthaft voranzutreiben“, so MICUS Geschäftsführer Dr. Martin Fornefeld, „denn im Rennen um den Glasfaserausbau wird es in einer Kommune keinen zweiten Platz geben.“

Unsere Meinung

Wir hätten es nicht besser auf den Punkt bringen können. Ja, die Zukunft gehört der Glasfaser – und die Zukunft beginnt jetzt! Damit Smart City, 5G und Co. funktionsfähig umgesetzt werden können, bedarf es einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur. Und um dies zu erreichen, ist ein gut durchdachtes Geschäftskonzept essenziell. Besonders beachtenswert ist Schritt 1 des MICUS-Maserplans: „Berater auswählen“. Für das komplexe, sich stetig erweiternde Geschäftsfeld Glasfaser bedarf es speziellen Know-Hows. Analysen, Planungen, Kalkulationen und vielem mehr.

Es ist völlig klar, dass ein Stadtwerk oder ein EVU das nicht alles aus internen Ressourcen erbringen kann. Die Abwicklung eines neuen Geschäftsfeldes nur als mitlaufendes Projekt zu behandeln, sprengt schlicht weg die Kapazitäten. Wo man es doch versucht, ist es meist sehr langwierig und teuer. Doch dafür gibt es Partner. Partner, die auf Augenhöhe beraten und unterstützen und dabei die gesamte Wertschöpfungskette betrachten. Damit aus dem Stadtwerk ein zukunftsfähiges „Carrierwerk“ wird!

 

Die komplette Studie steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

UNICEF Hilfe in Afghanistan

Heute möchten wir nochmals die Gelegenheit nutzen und über ein UNICEF-Projekt berichten. Wir nehmen in diesem Jahr an der Aktion „Spenden statt Schenken“ teil und unterstützen die Arbeit von UNICEF mit einer Spende.

Dreifache Krise

Die Kinder in Afghanistan sind gleich von drei Krisen betroffen. Die politische Unsicherheit, die Corona-Pandemie und eine schwere Dürre kommen zusammen. Die Konflikte durch die Machtübernahme der Taliban verschlimmern die ohnehin schon schwere Situation. Denn die anhaltende Dürre und der kalte Winter bringen in der aktuellen Situation besondere Herausforderungen mit sich. UNICEF ist trotz der unsicheren Sicherheitslage weiter vor Ort im Einsatz.

Durch die politische Situation sind die Menschen vor Ort von Geldern abgeschnitten. Das verschlimmert die Situation noch weiter. Die Taliban-Regierung hat keinen Zugang zu den Dollar-Milliarden ihrer Vorgänger, das Land ist ruiniert. Die Banken haben kein Geld, wer arbeitet, bekommt nicht automatisch seinen Lohn. Die Menschen in Afghanistan stehen vor einem schlimmen Hungerwinter.

Die Dürre

In Afghanistan herrscht die größte Dürre seit Jahrzehnten, die nun das zweite Jahr in Folge anhält und durch den Klimawandel weiter verstärkt wird. Betroffen sind 25 der 34 Provinzen.

Das Resultat: Hungersnot.

Bis zu 23 Millionen Menschen werden diesen Winter davon betroffen sein. Schon jetzt sind eine Million Mädchen und Jungen lebensbedrohlich mangelernährt. Diese Kinder haben nur dann eine Chance zu überleben, wenn die Mangelernährung schnell erkannt und behandelt wird. UNICEF untersucht Kinder auf Mangelernährung und versorgt sie mit Spezialnahrung wie beispielsweise Erdnusspaste. Diese liefert viele Kalorien und gibt ihnen schnell neue Kraft.

Ein Mädchen erhält in einer mobilen Klinik in Herat ein Päckchen Erdnusspaste.

Zakia ist anderthalb Monate alt und mangelernährt. Da sie sehr schwach ist, wird ihr Spezialmilch über eine Sonde zugeführt.

Doch nicht nur der Hunger ist ein großes Problem. Durch die Dürre herrscht auch Knappheit an Trinkwasser. Dadurch steigt auch die Gefahr von Krankheiten. Viele Kinder in den Dürregebieten leiden an Durchfallerkrankungen. UNICEF versorgt Familien vor Ort mit Trinkwasser und arbeitet zusammen mit Partnerorganisationen an langfristigen Lösungen zur Wasserversorgung.

Der Winter

In Afghanistan herrscht sehr unterschiedliches Klima. Wo es im Sommer bei 39°C fast unerträglich heiß werden kann, können die Temperaturen im Winter auf bis zu -25°C fallen. Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen ihre Häuser verlassen mussten und viele unterernährt sind, ist diese Zeit sehr kritisch. UNICEF versorgt Kinder vor Ort mit warmer Kleidung, Decken und winterfesten Unterkünften.

Psychische Auswirkungen

Als wären die Klima-Katastrophen und die Pandemie-Lage nicht schon schlimm genug, haben die aktuellen Konflikte durch die Machtübernahme der Taliban natürlich auch Auswirkungen psychischer Art. Viele Kinder haben seither Dinge erlebt und gesehen, was kein Kind erleben und sehen sollte. Auch hier unterstützt UNICEF, indem sie Kinderzentren in Vertriebenenlagern einrichten und ihnen dort Spiel- und Lehrmaterial zur Verfügung stellen.

 

Besonders die Kinder vor Ort benötigen dringend Hilfe. Wir freuen uns, dass wir mit unserer Spende einen Teil dazu beitragen können. Sie möchten auch spenden, oder sich selbst ein Bild machen? Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Die COVAX-Initiative

Wir berichteten bereits, dass wir in diesem Jahr im Rahmen der Aktion „Spenden statt schenken“ UNICEF unterstützen. Hier haben wir die Arbeit der Organisation kurz angerissen. Wie angekündigt stellen wir einzelne Projekte etwas detaillierter vor. Das erste Projekt ist die COVAX-Initiative.

Im Rahmen der Impfallianz COVAX deponiert UNICEF Hunderte Millionen Spritzen in UNICEF-Warenlagern überall auf der Welt, sodass sie für die Corona-Impfungen bereitliegen.

Die COVAX-Initiative

Die Pandemie hat uns noch immer fest im Griff. Während sich in Deutschland nun viele Bürger*innen die Booster-Impfung verabreichen lassen können, gibt es immer noch ein Impfstoff-Defizit in ärmeren Ländern. Doch damit die Pandemie besiegt werden kann, braucht es Impfstoff überall auf der Welt. Dafür setzt sich UNICEF ein.

Die Organisation unterstützt bereits seit 75 Jahren Impfungen für Kinder auf der ganzen Welt. Damit verfügt sie über jahrzehntelange Erfahrung mit großen Impfaktionen. Jährlich werden rund 600 bis 800 Millionen Spritzen für Routineimpfungen von UNICEF bereitgestellt. Nun kommt der Impfstoff für Covid-19 hinzu.

Im Rahmen der COVAX-Initiative sollen Covid-19-Impfstoffe weltweit zur Verfügung gestellt werden. Auch in Ländern mit mittlerem oder niedrigem Einkommen. Dabei arbeitet UNICEF unter anderem mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und mit der Impfallianz Gavi zusammen.

„Die Aufgabe von UNICEF ist es, in den jeweiligen Ländern organisatorische Voraussetzungen zu schaffen und die Gesundheitssysteme zu stärken, damit Impfungen möglich sind“, sagt UNICEF-Mitarbeiter Benjamin Schreiber, Mitorganisator der Impfkampagne.

Dafür werden unter anderem Kühlschränke gestellt, um eine nahtlose Kühlkette gewährleisten zu können. Circa die Hälfte davon ist Solarbetrieben, weil es vor Ort keinen Strom gibt. Außerdem fällt die Schulung des Personals in den entsprechenden Gebieten in den Aufgabenbereich von UNICEF. Nur durch die richtige Schulung werden die Impfungen richtig gelagert, verabreicht und vor allem von den Menschen vor Ort angenommen.

Impfen in entlegenden Regionen: Um die Kühlkette beim Tramsport in entlegene Regionen nicht zu unterbrechen, wird der Impfstoff in speziellen Behältern transportiert. Hier bringen Helfer in Nepal Corona-Impfstoff in schwer erreichbare Gebirgsregionen.

Kinder und die Corona-Impfung

Kinder selbst werden gegen das Coronavirus nicht geimpft. Dennoch hat die Impfkampagne große Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit von Kindern. Denn je mehr Gesundheitshelfer*innen, Ärzt*innen oder Lehrer*innen geimpft und vor dem Virus geschützt sind, desto sicherer sind auch Kinder.

So können diese weiterhin gegen andere gefährliche Infektionskrankheiten wie beispielsweise Masern oder Kinderlähmung geimpft werden. Durch geimpfte Lehrer*innen haben sie die Chance wieder zur Schule gehen zu können.

Weitere Aufklärungsarbeit

Neben den Impfungen, die organisiert werden, setzt sich UNICEF auch für die weitere Aufklärung zum Coronavirus ein, damit sich besonders Menschen in Entwicklungs- und Krisenländern vor einer Ansteckung schützen können. An Gesundheitsdienste werden außerdem Hygiene-Artikel, Schutzkleidung und sauberes Wasser verteilt, sodass Routinebehandlungen aufrechterhalten werden können.

Gerade in Zeiten wie diesen ist ein Zusammenhalt im weltweiten Kampf gegen Corona unverzichtbar. Wir begrüßen die COVAX-Initiative sehr und freuen uns, unseren Teil dazu beizutragen.

Machen Sie sich doch gern selbst ein Bild. Weitere Informationen zur COVAX-Initiative erhalten Sie hier im Video.

Koalitionsvertrag – Blick auf Digitalisierung

Die Ampel-Koalition hat sich gebildet, der Koalitionsvertrag ist verabschiedet und seit vergangener Woche ist mit Olaf Scholz der neue Bundeskanzler ernannt. Im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ wird auf einige wichtige Punkte hinsichtlich der Digitalisierung sowie des Glasfaserausbaus eingegangen.

weg vom Bandbreitenziel

– Hin zum Glasfaserziel! Im neuen Koalitionsvertrag wird klar gemacht: Das Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser (fiber-to-the-home, FTTH) und dem neuesten Mobilfunkstandard. Dabei soll auf Basis von Potenzialanalysen die Glasfaserausbauförderung vorangetrieben werden – auch ohne Aufgreifschwelle.

Open Access

Der eigenwirtschaftliche Ausbau soll Vorrang haben. Dabei soll unter Wahrung des Investitionsschutzes Open Access zu fairen Bedingungen ermöglicht werden. Das ist sehr zu begrüßen. So wird der Glasfaserausbau vorangetrieben und unnötiger Überbau verhindert. Auch BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer sieht das so:

„Die gemeinsame Nutzung von Glasfasernetzen durch verschiedene Anbieter ist immer besser als ein gegenseitiger Überbau. Das stärkt den Wettbewerb und ermöglicht den Endkunden größtmögliche Wahlfreiheit”

heißt es in der BUGLAS-Pressemitteilung hierzu.

Beschleunigung von Verfahren

Deutschland und seine Bürokratie. Diese soll hier überholt werden. Indem Antrags- und Genehmigungsverfahren schlanker gestaltet werden, alternative Verlegetechniken normiert und ein bundesweites Gigabit-Grundbuch aufgebaut wird, soll der Infrastrukturausbau vorangetrieben werden.

„Damit die Verkürzung der Verfahrensdauer in der Praxis gelingt, müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen und die erforderlichen technischen und personellen Ressourcen in den Verwaltungen schaffen.“

Heißt es in der BREKO-Pressemitteilung zum Thema.

Nachhaltige Digitalisierung

Sehr zu begrüßen finden wir den mit einfließenden Punkt der Nachhaltigen Digitalisierung. So sollen Rechenzentren in Deutschland auf ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet werden – beispielsweise durch Nutzung der Abwärme. Ab 2027 sollen neue Rechenzentren Klimaneutral betrieben werden.

Künftige Bündelung von Verkehr und Digitales

Innerhalb der neu gefundenen Koalition sollen die Ressorts Verkehr und Digitales gebündelt werden. Bundesminister Volker Wissing erklärt in einem Videobeitrag, dass in diesem Zuge das Ministerium in Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) umbenannt wird. So soll die Wichtigkeit der Digitalisierung hervorgehoben werden. In der Brache scheiden sich hierzu die Geister.
Wo der BREKO Chancen in der Bündelung sieht, da die zentrale Steuerung der wichtigsten Digitalthemen in einem Ministerium stattfindet und so Hoffnung weckt, „dass die Digitalpolitik endlich aus einem Guss erfolgt“ steht der VATM dem eher kritisch gegenüber. Ob die Bündelung die erforderlichen Beschleunigungseffekte bringt, bleibt abzuwarten.

„Beim Thema Kompetenzbündelung sollte zudem genau geschaut werden, wo diese gebündelt werden soll, um mehr Bürokratie durch zusätzliche Behördenstrukturen unter allen Umständen zu vermeiden“,

betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner in der VATM-Pressemitteilung.

Pauschalisierte Schadensersatzansprüche

Nicht zu den ansonsten zu begrüßenden Ansätzen passt aus unserer Sicht das Vorhaben, den Verbraucherschutz durch pauschalisierte Schadensersatzansprüche zu stärken. Der Verbraucherschutz ist gut und richtig. Innerhalb der am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen TKG-Novelle wird der Verbraucherschutz allerdings bereits massiv verstärkt. Einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch bei zugesicherten Bandbreiten sehen wir hier als den falschen Weg. Auch der VATM rät hier zu Augenmaß:

„Auch pauschalierte Schadensersatzansprüche bei der Unterschreitung von Bandbreiten wird man nicht rein mathematisch angehen können, sondern auf das Maß der kundenseitigen Nutzbarkeit abstellen müssen“,

so der VATM-Geschäftsführer.

Fazit

Die Digitalisierung und der damit verbundene Fokus auf den Glasfaserausbau hat einen klaren und hohen Stellenwert im Koalitionsvertrag der Bundesregierung erhalten. Dies begrüßen wir sehr. Nun heißt es, auf Worte Taten folgen zu lassen und die ambitionierten Ziele auch konsequent umzusetzen. Die Grundsteine sind mit dem Koalitionsvertrag und dem neuen BMDV gelegt. Wenn dies gelingt, dann besteht die Hoffnung, zukünftig ein verbessertes Umfeld für die Digitalisierung Deutschlands zu erreichen – und damit den Weg in die digitalisierte Gigabitgesellschaft.

Mehr als Impfen!

Jetzt heißt es: Mehr als Impfen! ??
Denn eine Impfung schützt nicht nur dich, sondern auch deine Mitmenschen!

Einige werden es bereits mitbekommen haben: In den vergangenen Tagen stolpert man vermehrt über angepasste Firmen-Slogans. Über 150 Unternehmen haben sich im Rahmen einer Kampagne dazu entschlossen, ihren Slogan zu ändern und damit auf das wichtige Thema Impfen aufmerksam zu machen.?
Wir finden den Gedanken toll und schließen uns hier gerne an. Denn hier ist Teamgeist gefragt!
Also: Lasst euch Impfen! ♥️
#ZusammenGegenCorona

Faulenzen im Homeoffice?

Gehen Mitarbeiter im Homeoffice ihrer Arbeit nicht nach? Deutsche Führungskräfte fürchten das jedenfalls. Das geht aus einer repräsentativen Yougov-Umfrage hervor. Im Rahmen dieser wurden 2000 Führungkräfte aus 11 Ländern im Auftrag von LinkedIn befragt. Die Zeitung für Kommunale Wirtschaft (ZfK) berichtete darüber kürzlich. Demnach sind 38% der Befragten skeptisch, ob die Mitarbeiter im Homeoffice ihrer Arbeit nachgehen.Im Ländervergleich ist nur Irland (40%) noch skeptischer. Der Durchschnitt insgesamt liegt bei 30%

Negative Folgen durch Homeoffice?

37% der befragten deutschen Führunskräfte fürchten sorgar, dass Homeoffice und flexibles Arbeiten negative Folgen für ihr Unternehmen haben. Dieser Wert bildet die Spitze. Wesentlich weniger Bedenken haben da die Befragten aus Italien (17%), Großbritannien (21%) und Frankreich (22%)

Wir sehen das ganz anders!

Natürlich müssen anfallende Aufgaben zuverlässig und bedarfsgerecht erledigt werden. Das geht unserer Meinung nach aber am besten im eigenen Rythmus.Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht: Zuverlässig und effizient arbeiten ist auch von zuhause kein Problem. In unserem Team klappt das wunderbar. Überzeuge dich doch selbst davon! Hier geht’s zu den aktuellen Stellenausschreibungen. Vielleicht bist du ja bald Teil unseres Teams?

Die TKG-Novelle – Was ändert sich?

In den vergangenen Monaten war die TKG-Novelle in aller Munde. Am 22.04.2021 beriet sich der Bundestag final über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG). Am 07.05.2021 stimmte der Bundesrat zu. Damit befindet sich das Gesetzgebungsverfahren nun auf der Zielgeraden. Außerdem steht seitdem fest: Die Novelle tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

„Die TKG-Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.“

Heißt es auf der Seite der Bundesregierung. Hierzu wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) überarbeitet und neu gefasst.

Das TKG legt den Rechtsrahmen für die Telekommunikation in Deutschland fest. Geregelt werden hierbei zum Beispiel Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge oder die maximalen Kosten, die für eine Gesprächsminute bei 0137- oder 0900- Anrufen anfallen dürfen. Die Befugnisse der Bundesnetzagentur – der zuständigen Regulierungsbehörde für den Telekommunikationsmarkt – werden in diesem Gesetz ebenfalls festgelegt.

In Kürze:

Warum das alles?

Der Telekommunikationsmarkt in Deutschland steht in einem starken Wandel.

Stand im Mobilfunkbereich noch vor 10 Jahren das Telefonieren im Vordergrund, wird heute ein flächendeckender Internetzugang benötigt und erwartet.

Im Festnetzbereich wird inzwischen erheblich in gigabitfähige Glasfasernetze investiert. Durch diese Veränderungen ändern sich auch die Marktverhältnisse. Dementsprechend ist auch eine Anpassung der bisherigen Regeln notwendig.

Ziele

Ein zentrales Ziel der TKG-Novelle ist ein beschleunigter und flächendeckender Glasfaserausbau. Demnach sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Anreize für Unternehmen bieten, einen zügigen und flächendeckenden Ausbau voranzubringen.

Neben diesem Ziel soll außerdem der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung modernisiert, sowie Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Weiterhin werden Verbraucherschutzrechte gestärkt. Doch welche Maßnahmen sieht die Novelle im Detail vor?

Welche Maßnahmen im Einzelnen?

Kooperation wird GROSS geschrieben

Die TKG-Novelle unterstützt den dynamischen Ausbauprozess. Denn wie schnell der Glasfaserausbau voran geht, hängt auch von den Marktakteuren ab. Das TKMoG zielt weiterhin auf die wettbewerbsorientierte Regulierung ab und gestaltet den Marktzugang offener. Denn Wettbewerb auf dem Netz wird benötigt, um den Endkunden eine möglichst gute Auswahl an Diensten geben zu können. Daher soll es auch weiterhin darum gehen, Wettbewerbern Zugang zu den Netzen marktmächtiger Unternehmen zu gewähren.

Stopp dem Überbau

Die TKG-Novelle strebt einen Überbauschutz an. Denn die punktuellen Mitverlegungen durch Wettbewerber frühen zur Entwertung von Investitionen in flächendeckende Glasfasernetze. Das bringt den Ausbau nicht voran, sondern verhindert ihn.

Änderung bei der Umlagefähigkeit

Ursprünglich sollte die Umlagefähigkeit komplett abgeschafft werden, nun wird doch noch daran festgehalten, allerdings wird das Instrument an die heutigen Gegebenheiten angepasst.

Sollten nun Glasfaserleitungen verlegt werden, müssen sich Mieter*innen an den Kosten beteiligen. Die Beteiligung beläuft sich dabei auf maximal 60€ pro Jahr für maximal fünf – beziehungsweise in besonderen Fällen – neun Jahre. Dieses sogenannte „Bereitstellungsentgelt“ soll die Verlegung von reinen Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnungen vorantreiben.

Die Umlage gilt für Glasfasernetze die seit 2015 errichtet wurden und die Open Access bieten. Die Übergangsfrist von der bislang geltenden Regelung zur neuen Umlageregelung beläuft sich auf drei Jahre.

Weiterhin wird durch die TKG-Novelle ein Anreizaufschlag eingeführt. Dieser erlaubt es Gebäudenetzbetreibern mehr als nur die Mehrkosten für die Mitnutzung dieser Infrastruktur von Dienste-Anbietern zu verlangen. Vorausgesetzt die Netze bestehen vollständig aus Glasfaserkomponenten. Eine Kombination aus Mitnutzungsanspruch und Umlagefähigkeit und damit eine Doppelfinanzierung ist dabei aber ausgeschlossen.

Verschärfter Verbraucherschutz

Im Rahmen des neuen TKG wurden auch viele Neuerungen hinsichtlich Verbraucherschutz aufgenommen. Hier in kürze die Änderungen, die sich durch die Gesetzesänderung für Verbraucher ergeben.

Recht auf schnelles Internet

Durch die Novelle sollen Bürgerinnen und Bürger künftig einen Anspruch auf einen Internetzugang haben. Demnach können Betroffene voraussichtlich ab Mitte 2022 Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen, wenn Sie eine zu langsame Breitbandverbindung haben und eine schnellere einfordern. Nach Prüfung der Bundesnetzagentur könnte diese Anbieter mit der Verlegung einer schnelleren Leitung beauftragen.

Grundsätzlich geht dieses Vorhaben in die richtige Richtung. Aber: konkrete Schwellenwerte die die Anbieter den Endkunden zur Verfügung stellen müssen, gehen aus der Novelle nicht hervor. Vielmehr soll das Verkehrsministerium zusammen mit dem Verkehrsausschuss des Bundestags jährlich abstimmen, welche Mindestwerde zu erfüllen sind. Die aktuell angestrebte Übertragungsrate liegt bei 30 Mbit/s.

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Bisher können Kosten für TV-Kabelverträge, die Vermieter*innen abgeschlossen haben von diesen auf die Mietnebenkosten umgelegt werden. Dieses Nebenkostenprivileg endet nun zum 30.Juni 2024. Demnach können Mieter*innen ab dem 1. Juli 2024 ihren Anbieter frei wählen, oder auch ganz darauf verzichten.

Im Fall der bereits oben aufgeführten Umlagefähigkeit bei gebäudeinternen Glasfaserverlegung wird dennoch ein separater Vertrag für das TV-Signal benötigt. Dieser kann Jedoch nicht über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Damit gehören die bisher üblichen Sammelverträge (besonders bei TV-Kabelanbietern) über die Vermieter künftig der Vergangenheit an.

Diese Neuerung ist besonders für Mieter*innen vorteilhaft. Denn sie können nun ihren Anbieter frei wählen und profitieren zusätzlich von gigabitfähigen Internetanschlüssen.

Minderungs- und Sonderkündigungsrecht

Künftig haben Kunden ein Minderungs- und Sonderkündigungsrecht, sofern sie weniger Bandbreite erhalten als gebucht. Dabei liegt die Beweislast bei den Kunden. Die Abweichung der Geschwindigkeit muss beispielsweise durch das Messtool der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden. Anschließend haben Verbraucher das Recht, das vertraglich vereinbarte Entgelt im Verhältnis herabzusetzen, in dem die tatsächliche von der vereinbarten Leistung abweicht. Das Recht auf Minderung besteht so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er vertragskonform leistet.

Störungen und nicht wahrgenommene Technikertermine

Bei nicht stattgefundenen Technikerterminen oder bei einem Ausfall des Dienstes können Endkunden künftig Entschädigung verlangen. Wird ein vereinbarter Termin vom Anbieter nicht wahrgenommen, haben Verbraucher Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von zehn Euro oder 20% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelt.

Bisher war nur das marktmächtigste Unternehmen dazu verpflichtet einer Störung unverzüglich nachzugehen. Durch die TKG-Novelle wird diese Verpflichtung auf alle Anbieter ausgeweitet. Kann die Störung nicht innerhalb von zwei Werktagen behoben werden, müssen betroffene Kunden entschädigt werden.

Dabei beläuft sich die Entschädigung am dritten und vierten Tag auf fünf Euro oder 10% des vereinbarten Monatsentgelts, ab dem fünften Tag auf zehn Euro oder 20%, je nachdem welcher Betrag höher ist.

In Störungsfällen sowie bei nicht stattgefundenen Terminen wird aber darauf Rücksicht genommen, in wessen Verantwortlichkeit das Verschulden liegt. Ist eine Störung oder ein verpasster Termin dem Versagen des Kunden zuzuschreiben, kann sich der Anbieter in diesen Fällen von der Entschädigungsverpflichtung freimachen.

Vertragslaufzeiten

Künftig werden Verträge mit einer Mindestlaufzeit von nur 12 Monaten für Anbieter verpflichtend. Vertragslaufzeiten von 24 Monaten sind weiterhin zulässig, der Verbraucher muss aber die Wahl zu einem Vertrag mit 12 monatiger Laufzeit haben.

Weiterhin ist eine Vertragsverlängerung um ein Jahr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr zulässig. Demnach können Endkunden nach einer automatischen Verlängerung monatlich kündigen. Darüber müssen Anbieter informieren.

Persönliche Einschätzung

Grundsätzlich ist die nun verabschiedete TKG-Novelle ein Schritt in die richtige Richtung. Dabei ist vor allem die Ausrichtung auf heutige und zukünftige Gegebenheiten des Telekommunikationsmarktes und des Nutzungsverhaltens der Endkunden zu begrüßen.

Besonders der angestrebte Überbauschutz kann dafür sorgen, dass marktmächtige Unternehmen die Glasfasernetze von lokal ausbauenden Unternehmen wie beispielsweise Stadtwerke nicht mehr durch punktuellen – und teilweise nicht nachvollziehbaren – Doppelausbau entwerten. Denn gerade diese benötigen Sicherheit, um die teilweise massiven eigenwirtschaftlichen Investitionen weiter voranzutreiben. Auch vor diesem Hintergrund ist es zu erfreulich, dass auch weiterhin Erstverträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit Endkunden abgeschlossen werden können. Denn auch diese tragen zu einer gewissen Investitionssicherheit bei, v.a. bei anfallenden Erstinvestitionen wie CPE, Medienwandler und Marktgebühren.

Die Stärkung des Verbraucherschutzes ist ebenfalls grundsätzlich positiv zu beurteilen. Besonders die Möglichkeit, bei nicht erbrachten Leistungen entsprechende Minderungsrechte durchzusetzen oder gar eine Sonderkündigung auszusprechen ist von großer Bedeutung. Damit rücken die Qualität des Kundenservice und der eingesetzten Technik wieder stärker in den Fokus. Besonders für lokal verwurzelte und ausbauende Unternehmen kann hier im direkten Vergleich zu marktbeherrschenden Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil entstehen. Denn genau hier können Stadtwerke & Co. Ihre Stärken ausspielen.

Ob jedoch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und die Änderung der Umlagefähigkeit die gewünschten positiven Einflüsse auf die Ausbaugeschwindigkeit der Netzebene 4 haben, wird sich zeigen. Besonders wie die Umlage der Glasfaserinvestitionen in der Praxis angenommen werden, ist fraglich.

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